Belehrungspflichten gegenüber Unternehmen

Freitag, Juli 15, 2011 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 7/2011

Versicherer müssen Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung durch eine gesonderte Mitteilung in Textform belehren (§ 19 Absatz 5 VVG).

Die Belehrung von Unternehmen als Versicherungsnehmer muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie gegenüber anderen Versicherungsnehmern, wie der Aufsatz von Dr. Anja Mayer darlegt.

 

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