„Quotelung ist noch in der Entwicklungsphase“

Montag, Januar 20, 2014 Presseberichte

Christian Becker gegenüber Euro am Sonntag zur Quotelung bei grober Fahrlässigkeit.

[...] auseinanderklaffende Prozentzahlen wie bei Frostschäden sind typisch für die Quotelungsrechtsprechung, sagt Rechtsanwalt Christian Becker von der Düsseldorfer Sozietät Wilhelm. „Noch sind wir in der Entwicklungsphase, was die Einschätzung der Gerichte betrifft. Es sind keine klaren Linien feststellbar.“ Der Bundesgerichtshof habe sogar explizit Entscheidungen gefordert, die ganz auf den Einzelfall abstellen. (Az. IV ZR 225/10). Wenn es eine Tendenz gebe, dann jene: „Viele Versicherer kürzen schon von vornherein. Auch manche Richter ziehen quasi automatisch etwas ab.“

Den vollständigen Beitrag "Mit Schäden Quote machen" aus der Euro am Sonntag vom 18. Januar 2014 finden Sie online unter www.finanzen.net.

 

Euro am Sonntag