Der Grundsatz der Gesamtverantwortung des Vorstands – Haften alle immer gemeinsam?

Montag, April 7, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Friederike Spaniol in Versicherungspraxis 04/2014

Das Haftungsrisiko eines jeden Vorstandsmitglieds richtet sich nicht ausschließlich nach seiner Ressortzuständigkeit. Die Haftung geht nach dem Grundsatz der Gesamtverantwortung weit darüber hinaus.

Mit den Anforderungen an Vorstandsmitglieder im Hinblick auf die Gesamtverantwortung des Vorstands und die einzelnen Ressortzuständigkeiten beschäftigt sich der Beitrag von Friederike Spaniol.

 

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