Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014

Sonntag, August 24, 2014 Veröffentlichungen

Aktuelle Mandanteninformation von Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen

Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. B 5 RE 3/14 R), dass Syndikusanwälte der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung unterliegen. Syndikusanwälte können sich nach der Entscheidung des Bundessozialgericht für ihre Tätigkeit als Syndikusanwalt nicht mehr von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen.

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