"Abtretung könnte zum Standardfall werden"

Donnerstag, April 14, 2016 Presseberichte

Lars Winkler gegenüber dem Versicherungsmonitor zur BGH-Entscheidung über die Anspruchsabtretung und Ernstlichkeit in der D&O-Versicherung.

" [...] Auch eine Abtretung des Freistellungsanspruchs des versicherten Managers an das Unternehmen ist laut BGH in der D&O-Versicherung zulässig. Dabei gibt der Manager den Anspruch, dass der D&O-Versicherer für den von ihm verursachten Schaden aufkommt, an sein Unternehmen weiter. Auf diese Weise muss die Firma nicht erst einen Schadenersatzprozess gegen den Manager führen und im Anschluss einen weiteren Prozess gegen den D&O-Anbieter anstrengen, falls der Versicherer nicht zahlen will. Stattdessen setzt sich das Unternehmen direkt mit dem Versicherer auseinander. 'Viele Firmen wollen ihren Geschäftsführer trotz der Pflichtverletzung, die er begangen hat, weiterhin beschäftigen', erklärt Lars Winkler von Wilhelm Rechtsanwälte. Das sei nur schwer möglich, wenn man ihn durch eine Klage ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zerrt. [...]

Die BGH-Urteile werden den Versicherern mehr Schadenfälle bescheren, glaubt Anwalt Winkler: 'Die Versicherung wird wahrscheinlich künftig häufiger gezogen.' Bisher hätten manche Unternehmen trotz Pflichtverletzung darauf verzichtet, einen Manager in Anspruch zu nehmen, weil sie ihn nicht verklagen wollten. Jetzt könnten sie über die Abtretung direkt mit dem Versicherer verhandeln. 'In Fällen, in denen das Unternehmen den Manager behalten will, könnte die Abtretung zum Standardfall werden', erklärt er. [...]"

Den vollständigen Bericht des Versicherungsmonitors (kostenpflichtig) finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de.

 

Versicherungsmonitor