Der nachträgliche Ausschluss vom Versicherungsschutz in der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager

Dienstag, Oktober 4, 2016 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann in Versicherungspraxis 10/2016 

Die Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager dient der Absicherung gegen hohe Verteidigungskosten in strafrechtlichen Verfahren. Im Falle einer Verurteilung muss die versicherte Person jedoch erhaltene Versicherungsleistungen zurückerstatten.

Bernd Guntermann zeigt in seinem Beitrag auf, in welchen Fällen eine Erstattung droht und wie Mandant und Strafverteidiger die wirtschaftlichen Interessen der versicherten Person im Strafverfahren bestmöglich berücksichtigen.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Die Versicherungspraxis 10/2016, S. 28-31