Betriebsschließungsversicherung: OLG Karlsruhe urteilt zugunsten des Versicherungsnehmers

Donnerstag, Juli 1, 2021 Pressemitteilungen

Mit Urteil vom 30. Juni 2021 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicheurng zugesprochen.

Es handelt sich damit um die erste oberlandesgerichtliche Entscheidung zugunsten der Versicherungsnehmer in den BSV-Fällen. Zuvor hatten verschiedene andere Oberlandesgerichte Ansprüche verneint. 

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe lag eine marktübliche Listenklausel des Versicherers zugrunde, die nach Ansicht des beklagten Versicherers den Versicherungsschutz wirksam beschränken würde. Das bewertete das Gericht anders. Die Liste sei zwar abschließend zu verstehen. Da aus dem Wortlaut aber nicht hervorgehe, dass die Liste vom Infektionsschutzgesetz maßgeblich abweiche und daher der Versicherungsschutz Deckungslücken aufweise, sei die Klausel intransparent und somit unwirksam.

Hinweis: Dem Urteil liegt kein von unserer Sozietät geführtes Verfahren zugrunde.

Die vollständigen Urteilsgründe veröffentlichen wir untenstehend zum Download.

 

PDF icon OLG Karlsruhe v. 30. Juni 2021 Az. 12 U 4/21