BGH: Zahlungen nach Insolvenzreife doch unter der D&O versichert

Freitag, Dezember 4, 2020 Pressemitteilungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil gegen alle bisherige OLG-Rechtsprechung klargestellt: Zahlungen, die der Insolvenzverwalter vom Geschäftsführer zurückverlangt (nach § 64 Satz 1 GmbHG), sind von der D&O-Versicherung gedeckt.

Damit stellt der BGH die Perspektive des Versicherten erneut in den Mittelpunkt der Auslegung von Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung wird daher nicht nur für zahlreiche Insolvenzverfahren, sondern auch für die D&O-Versicherung und viele weitere Versicherungssparten – wie die Betriebsschließungsversicherung – Folgen haben.

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