"Der Bundesgerichtshof hat klarstellt, dass es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nicht auf spitzfindige juristische Interpretationen ankommt“

Montag, Dezember 7, 2020 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zum BGH-Urteil zu Ansprüchen aus § 64 GmbHG unter der D&O.

[...] Auch die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte hält diesen Teil des Richterspruchs für wegweisend. „Von Bedeutung ist insbesondere, dass der Bundesgerichtshof noch einmal klarstellt, dass es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nicht auf spitzfindige juristische Interpretationen ankommt, sondern maßgeblich auf das Verständnis des Versicherten“, so Managing Partner Mark Wilhelm. Davon könnten auch die Streitigkeiten um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen im Corona-Lockdown betroffen sein. Auch hier meinten Versicherer und manche erstinstanzlichen Gerichte, dass es für einen Versicherten möglich sei, hochkomplexe Bedingungen in ihrer Detailtiefe zu verstehen, obwohl es selbst Versicherungsexperten noch nicht geglückt sei, dazu eine klare Meinung zu finden, so Wilhelm.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)

Auch Versicherungswirtschaft Heute, procontra, bocquel news und Pfefferminzia.de berichteten.