„Momentan ist die Welt der erstinstanzlichen Urteile noch sehr bunt“

Mittwoch, Dezember 30, 2020 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zum aktuellen Stand der BSV-Prozesse. 

[...] Etliche Gastronomen streiten sich derzeit vor Gericht mit ihren Betriebsschließungsversicherern. Die Anbieter sind der Meinung, die Corona-Pandemie sei nicht versichert, die Wirte sehen das anders. Welche Seite Recht behalten wird, ist noch schwer abschätzbar. „Momentan ist die Welt der erstinstanzlichen Urteile noch sehr bunt“, sagt Mark Wilhelm, Managing Partner der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte. Sie vertritt rund 1.000 BSV-Mandanten.

Klagen, denen Bedingungen mit dynamischen Verweisen auf das Infektionsschutzgesetz zugrunde liegen, sind Wilhelms Erfahrung nach immer erfolgreich. Anders sieht das mit statischen Listen aus, die eine gewisse Anzahl an versicherten Infektionskrankheiten aufzählen. Hier gehen die Meinungen der Gerichte auseinander, ob das erst neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommene Corona-Virus auch dazu gehören müsste. „Ein Gericht bejaht die Deckung bei einem Versicherer, ein anderes Gericht verneint sie bei dem gleichen Versicherer“, sagt Wilhelm. „Es gibt keine erkennbare Linie.“ Momentan sei schwierig abzusehen, mit welchen Listen und welchem Versicherungspartnern ein Gastronom einen Erfolg vor Gericht erzielt. Klarheit wird es wahrscheinlich erst geben, wenn sich der Bundesgerichtshof der Frage annimmt. [...]

Der vollständige Artikel mit dem Titel Armon: „Die Zeit des Bauchladens ist vorbei“ ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich) 

 

Herbert Frommes Versicherungsmonitor