Corona-Virus: "Das Vorgehen der Versicherer bietet Diskussionsstoff"

Donnerstag, März 5, 2020 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm, Christian Drave und Dr. Fabian Herdter nahmen unter anderem gegenüber der Süddeutschen Zeitung und dem Versicherungsmonitor Stellung zum Ausschluss von Corona-Risiken durch die Versicherungswirtschaft. 

Der Versicherungsmonitor berichtet beispielsweise (Auszug):

[...] Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Wilhelm hält das Vorgehen für nicht legitim. Die Gesellschaften berufen sich auf die sogenannte 'Gefahrerhöhung' nach Vertragsabschluss. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erlaubt es Versicherern, nachträglich Änderungen an einem Vertrag vorzunehmen, wenn der Eintritt eines Schadenfalls nach Vertragsschluss deutlich wahrscheinlicher wird. Dann darf der Versicherer die Prämie erhöhen, den Vertrag kündigen oder bestimmte Risiken ausschließen (§§ 23 ff.) Diese Regelung ziehen Versicherer für ihre Entscheidung heran.

Unsinn, sagt dazu Anwalt Mark Wilhelm: 'Gegenwärtig handelt es sich tatsächlich um eine erhebliche Gefahrenlage für die Versicherer, die sie sicher im Rahmen ihrer Risikoanalyse berücksichtigt haben.' Bei sogenannten Allgefahrendeckungen gebe es aber keine 'Gefahrerhöhung', das sei bei dem Begriff Allgefahren nicht möglich. Wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind auch Seuchen und Pandemien versichert, erklärte sein Kollege Christian Drave von derselben Kanzlei. 'Das sind eigentlich typische Risiken.'

Versicherungsrechtler Drave hält das Vorgehen der Versicherer nicht für gerechtfertigt. 'Wir bezweifeln, dass Corona eine Gefahrenerhöhung ist', sagte er. Es bestehe grundsätzlich das Risiko, dass neue Viren entstehen oder sich vorhandene Krankheiten wie die Grippe zu einer Pandemie entwickeln. 'Das Risiko bestand auch schon vor Abschluss des Vertrags und war den Versicherern bekannt', argumentierte Drave. 'Der Versicherungsvertrag differenziert dabei nicht nach bekannten und unbekannten Viren.' [...]

Die vollständige Berichterstattung zum Ausschluss von Corona-Risiken durch Veranstaltungsausfallversicherer finden Sie unter www.sueddeutsche.de, www.versicherungsmonitor.de, www.versicherungswirtschaft-heute.de und www.versicherungsjournal.de