Aktuelles
Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers
Wie lässt sich die komplexe und langwierige Schadenregulierung in D&O-Fällen verkürzen? Diese Frage war Ausgangspunkt des Vortrags von Dr. David Ulrich im gemeinsamen Webinar mit der hendricks GmbH. Die vollständigen Vortragsfolien können Sie hier (sowie untenstehend) herunterladen.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Notwendiger Verbraucherschutz oder Zäsur des Haftungsrechts?
Mit dem Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie hat die EU-Kommission Ende 2022 für Aufsehen gesorgt. Insbesondere die Ausweitung der Produkthaftung auf Software und die schwierige Definition von Mängeln im digitalen Raum haben zu juristischen Diskussionen geführt.
Doch auch für die Hersteller weitgehend analoger Produkte sind weitreichende Änderungen geplant, wie Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) zeigt.
Versicherungsschutz trotz veralteter IT
Fehlende Sicherheitsupdates führen laut Landgericht Tübingen nicht automatisch zum Leistungsausschluss bei der Cyberversicherung. Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären in ihrer Kolumne für den FOCUS Money-Versicherungsprofi, was dieses Urteil für die Versicherten bedeutet – und worauf insbesondere Neukunden achten sollten.
Der Text ist online abrufbar unter: www.versicherungsprofi.online
Urteilskommentar zur Cyberversicherung-Entscheidung des LG Tübingen
Das Landgericht Tübingen hat in einer richtungweisenden Entscheidung mehrere Feststellungen zur Cyberversicherung getroffen – unter anderem dazu, wann dem Versicherer ein Rücktritt oder eine Vertragsanfechtung wegen angeblich falscher Beantwortung von Risikofragen möglich ist. In seinem Kommentar für die Zeitschrift Betriebs-Berater fasst Dr. David Ulrich die wichtigsten Punkte zusammen und ordnet das Urteil ein (Ulrich, BB 2023, 1940).
Den Volltext (kostenpflichtig) können Sie hier abrufen.
LG Tübingen setzt Recht zum Rücktritt des Cyberversicherers enge Grenzen
Im ersten Urteil zur Cyberversicherung hat das Landgericht Tübingen den Versicherern ihre Grenzen aufgezeigt und richtungweisende Aussagen unter anderem zum Rücktrittsrecht nach vermeintlicher Falschbeantwortung von Risikofragen, zur Gefahrerhöhung und zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls getätigt.
In seinem Vortrag für CyberDirekt fasste Tobias Wessel die wichtigsten Punkt zusammen. Die Folien des Vortrags finden Sie hier sowie untenstehend zum Download.
Das Rücktrittsrecht des Cyberversicherers bei jährlichen Fragebogen
Seit einigen Jahren fordern Cyber-Versicherer ihre VN immer häufiger auf, jährlich umfangreiche Fragebogen zu beantworten. In diesen jährlichen Fragebogen sollen die VN, regelmäßig Unternehmen, gestellte Fragen jeweils meist pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Können Versicherer aus diesen unterjährigen Fragebögen die gleichen Rechte ableiten, wie aus vorvertraglichen Risikofragebögen?
Dr. David Ulrich hatsich für die VersR die versicherungsrechtliche Stellung solcher Fragebögen angeschaut und kommt zu einem klaren Urteil. Den Volltext (kostenpflichtig) können Sie online hier abrufen.
LG Dortmund: Regress von Bußgeldern gegen Geschäftsführer
Können Unternehmen sich Bugelder, die sie für Verstöße zahlen mussten, von Managern erstatten lassen? Diese, bislang vom BGH ungeklärte Frage, hatte das LG Dortmund in einem aktuellen Fall zu beantworten. In einem Beschluss (Beschl. v. 21.6.2023 – 8 O 5/22) nahm das Gericht nun Stellung zur Frage der Regressierbarkeit von Kartell-Bußgeldern.
Alicia Verdugo Morales analysiert für die Recht + Schaden (r+s 2023, 681) die richterlichen Ausführungen und beleuchtet Hintergründe und Auswirkungen der zugrundeliegenden Rechtsfragen. Der Aufsatz ist für Beck-Abonnenten hier online abrufbar.
„Die Sachverhaltsermittlung ist oft sehr komplex und langwierig"
[...] Hinter den großen Fragen stehen die vielen Einzelschicksale, die bis heute auch medial immer wieder aufgegriffen werden. Dabei ist auch der Umgang der Versicherer mit den betroffenen Kunden ein Thema. Einige von Ihnen betreut Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Düsseldorf. „Die Sachverhaltsermittlung ist oft sehr komplex und langwierig. Sachverständige kommen leicht zu unterschiedlichen Einschätzungen. Es gibt beispielsweise Grenzwerte bei einer Kontamination mit Heizöl, die bestimmen, ob ein Haus noch bewohnbar ist oder nicht.“ Aus dieser Gemengelange komme es immer zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung. Richtungsweisende Urteile gebe es noch nicht und das werde auch auf absehbare Zeit so bleiben.
Kritisch bewertet der Rechtsexperte, dass viele Versicherungsunternehmen den Betroffenen direkt nach der Flut schnelle Zahlungsangebote auf Basis von Grobschätzungen gemacht hätten. Er vermutet, dass viele Kunden so auf einem Teil ihrer tatsächlichen Schäden sitzen geblieben sind, während der Versicherer in so einem Fall den Schaden als erfolgreich reguliert verbucht. [...]
Den vollständigen Bericht lesen Sie hier online.
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