„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Listen mit Krankheiten oder Erregern den Versicherungsschutz nicht wirksam einschränken“

Samstag, Oktober 3, 2020 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber der Rheinischen Post zum Urteil des LG München I im Verfahren eines Versicherungsnehmers gegen seinen Betriebsschließungsversicherer.

[...] Auch in Nordrhein-Westfalen kämpfen Tausende Unternehmer um ihr Recht. So vertritt allein die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Wilhelm rund 1000 Gastronomen und Hoteliers. Auf Kompromisse wollen sich die meisten nicht einlassen. [...] Auch nach Meinung von Anwalt Mark Wilhelm hat das Urteil Breitenwirkung: „Das Gericht hat nun deutlich gemacht, dass Listen mit Krankheiten oder Erregern den Versicherungsschutz nicht wirksam einschränken.“ Für den Versicherungsnehmer sei nicht erkennbar, ob sich ein Katalog von versicherten Krankheiten vom Infektionsschutzgesetz unterscheidet und somit Deckungslücken entstehen. [...]

Den vollständigen Artikel aus der Rheinischen Post vom 3. Oktober 2020 finden Sie online unter www.rp-online.de (kostenpflichtig).


 


 

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