"Das Urteil hat Breitenwirkung"

Freitag, Oktober 2, 2020 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm kommentiert gegenüber dem Versicherungsmonitor das richtungweisende Urteil des LG München I zur Betriebsschließungsversicherung.

[...] Aus Sicht des Fachanwalts für Versicherungsrechts Mark Wilhelm ist das Urteil aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstens, weil das Gericht befunden hat, dass staatliche Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen nicht auf die Versicherungsleistung anrechenbar sind. Sie steht dem Wirt laut dem Urteil in voller Höhe zu. „Damit stützt das Gericht unsere Argumentation, dass nicht der Steuerzahler oder sozialversicherungspflichtige Beitragszahler für Teile der Forderungen gegenüber Betriebsschließungsversichern aufkommen sollte“, sagte Wilhelm. Die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte vertritt nicht den Wirt des Augustinerkellers, aber zahlreiche andere Gastronomen und Hoteliers, die ebenfalls gegen ihre Versicherer klagen. [...]

„Für den Versicherungsnehmer ist nicht erkennbar, ob und inwiefern sich ein solcher Katalog der angeblich versicherten Krankheiten und Erreger vom Infektionsschutzgesetz unterscheidet und somit Deckungslücken entstehen lässt“, erklärte Anwalt Wilhelm. Die dem Gericht vorliegende Klausel finde sich in ähnlicher Form in den Bedingungen zahlreicher Versicherer. „Das Urteil hat auch insofern also Breitenwirkung“, glaubt er. [...]

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