Dienstag, Februar 6, 2018
Veröffentlichungen
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Beitrag von Dr. Andreas Shell und Tobias Wessel in Versicherungspraxis 02/2018
Versicherungsnehmer sind zur Abwendung und Minderung eines eintretenden Schadens verpflichtet. Hierfür anfallende Kosten können sie sich vom Versicherer erstatten lassen.
Welche Maßnahmen geboten und erstattungsfähig sind, ist leider immer wieder Gegenstand von Diskussionen zwischen Versicherern und versicherten Unternehmen, wie Dr. Andreas Shell und Tobias Wessel in ihrem Beitrag aufzeigen.
