Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz von Rettungskosten

Dienstag, Februar 6, 2018 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Andreas Shell und Tobias Wessel in Versicherungspraxis 02/2018 

Versicherungsnehmer sind zur Abwendung und Minderung eines eintretenden Schadens verpflichtet. Hierfür anfallende Kosten können sie sich vom Versicherer erstatten lassen.

Welche Maßnahmen geboten und erstattungsfähig sind, ist leider immer wieder Gegenstand von Diskussionen zwischen Versicherern und versicherten Unternehmen, wie Dr. Andreas Shell und Tobias Wessel in ihrem Beitrag aufzeigen.

 

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