Dienstag, Januar 12, 2010
Veröffentlichungen
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Beitrag von Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 12/2010
Versicherungsnehmer müssen alle ihnen bekannten Gefahrumstände mit Relevanz für das versicherte Risiko dem Versicherer vor Vertragsschluss anzeigen. Unterlassen sie die Anzeige einzelner relevanter Umstände, kann der Versicherer von der Leistung befreit sein.
Welche Beweislast den Versicherer in diesem Fall trifft, erläutert der untenstehend zum Download verfügbare Beitrag.
