D&O-Versicherung für Prokuristen: Haftung folgt Deckung?

Dienstag, Juni 11, 2013 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Fabian Herdter im EUROFORUM Newsletter Haftpflicht & D&O 01/2013

Die D&O-Versicherung rückt die Frage nach dem Umfang der Prokuristenhaftung in den Fokus der Arbeitsgerichte.

Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte so ausgelegt werden, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung durch das Unternehmen dazu führt, dass der Prokurist gegenüber dem Unternehmen nicht mehr beschränkt (meist auf drei Monatsgehälter bei grober Fahrlässigkeit), sondern uneingeschränkt haftet, wie der Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Fabian Herdter zeigt.

 

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