Freitag, November 18, 2011
Veröffentlichungen
Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 11/2011
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Versicherer bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer die Leistung vollständig verweigern. Das entschied der BGH mit Urteil vom 22. Juni 2011.
Der Beitrag von Christian Drave zeigt Entscheidungshintergründe und Konsequenzen des Urteils auf.
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