LG München I: Versicherer muss für Betriebsschließung voll leisten – Listen versicherter Krankheiten und Erreger sind unwirksam

Freitag, Oktober 2, 2020 Pressemitteilungen

Mit Urteil vom 1. Oktober 2020 entschied das Landgericht München I, dass ein Betriebsschließungsversicherer für die Corona-bedingte Schließung eines Gastronomiebetriebs voll leisten muss. Mit dem richtungweisenden Urteil hat das Gericht wichtige Klarstellungen in der Auseinandersetzung um die Betriebsschließungsversicherung getroffen.

Die vollständige Pressemitteilung zum Urteil des LG München I finden Sie hier.

 

Pressemitteilung: LG München I gibt in richtungweisender Entscheidung dem Versicherungsnehmer Recht