Misslungene Selbstanzeigeberatung - Eine Haftungsfalle für den steuerlichen Berater und ihre Folgen

Donnerstag, September 12, 2013 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann in SteuerConsultant 9/13

Presseberichte über den wiederholten Ankauf von Steuer-CDs durch mehrere Bundesländer und prominente Steuersünder rücken die Selbstanzeige gemäß § 371 AO in das Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit.

Ziel jeder Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Deren Voraussetzungen wurden durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Jahr 2011 und die restriktive Rechtsprechung des ersten Strafsenats des BGH in den letzten Jahren erheblich verschärft.

Mit den Anforderungen wächst das Haftungsrisiko des steuerlichen Beraters. Denn eine verunglückte Selbstanzeige ist in der Regel nicht heilbar. Beratungsfehler führen deshalb zu irreparablen Schäden, wie der Beitrag von Bernd Guntermann zeigt.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Steuer-Consultant 9/2013, S. 14-19