Dienstag, Mai 12, 2020
Presseberichte
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Handelsblatt zur Frage, ob das Corona-Virus explizit in Versicherungsbedingungen genannt sein muss, damit Deckung besteht.
[...] Juristen wie der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm, der im Internet zu Klagen gegen die Versicherer aufgerufen hat, halten diese Begründung für unhaltbar. „Natürlich kann das Covid-19-Virus in den Policen nicht genannt werden, schließlich kannte
es bis vor wenigen Monaten noch niemand“, sagt Wilhelm, der viele Gastronomen berät. Auch Gawlitta gehört zu seinen Mandanten. [...]
Den vollständigen Artikel aus dem Handelsblatt vom 12. Mai 2020 finden Sie online unter www.handelsblatt.com (Abo erforderlich)
Handelsblatt: Versicherern steht eine Klagewelle bevor