Vorsicht bei Ausschreibungen

Mittwoch, Juli 1, 2015 Veröffentlichungen

Kolumne von Lars Winkler auf Versicherungsmonitor.de 

Unternehmen sollten bei der Ausschreibung von Versicherungsverträgen Vorsicht walten lassen. Weil sie dabei die Versicherungsbedingungen vorgeben, drohen sie, als Verwender dieser Bedingungen zu gelten. Zweifel bei der Auslegung der Klauseln gehen dann zu ihren Lasten.

Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten sie im sogenannten Verhandlungsverfahren ausschreiben – und im Nachgang dann auch tatsächlich noch die eine oder andere Klausel mit dem Versicherer diskutieren, wie Lars Winkler in Herbert Frommes Versicherungsmonitor erläutert.

 

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