Wirtschafs- und Steuer­strafrecht

Nicht nur Entscheidungsträger, sondern auch ganze Organisationen können in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten – mit empfindlichen Folgen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir vertreten sowohl natürliche Personen wie auch Unternehmen im Fall von Ermittlungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen. 

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Verteidigung von Entscheidungsträgern in Wirtschaftsstrafsachen (häufig z.B. bei vorgeworfener Insolvenzverschleppung)
  • Beratung zu steuerstrafrechtlichen Risiken
  • Vertretung/Begleitung der Unternehmensvertreter bei Durchsuchungen und Beratung zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren nach dem OWiG
  • wenn mehrere Mitarbeiter im Fokus der Ermittlungen stehen: zentrale Koordinierung der Individualverteidiger, sofern dies im Unternehmensinteresse ist
  • Beratung zum Umgang mit kriminellen Mitarbeitern (straf- und arbeitsrechtlich) 
Was wir für Sie erreichen

Ziel unserer Unternehmensverteidigung und -beratung ist die Abwendung von Bußgeldern und Sanktionen sowie die Wahrung der Unternehmensinteressen gegenüber möglichen internen wie externen Schädigern.

In der Individualverteidigung hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Priorität. Ist eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts nicht durchsetzbar, so ist in der Regel die Vermeidung der Anklageerhebung das Ziel.

Lässt sich eine Hauptverhandlung nicht vermeiden, dann können wir die Folgen durch Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten häufig beherrschbar machen.

„Die Spezialisierung auf bestimmte Themenbereiche führt zu einer hohen Qualität der erbrachten Leistung.“ 

Mandantenzitat, The Legal 500

Aus unserer Beratung:
Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Die Ermittlungen

Unser Mandant, ehemaliges Mitglied des Vorstands eines DAX-Konzerns, sah sich nach der Insolvenz der Aktiengesellschaft durch die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt. Karriere und Existenz des Managers standen auf dem Spiel.

Die Verteidigung

Aus unserem Team übernahm Dr. Bernd Guntermann die Strafverteidigung des Mandanten. Das klare Ziel: Die Vorwürfe vollständig ausräumen und es gar nicht erst zur Eröffnung eines (Haupt-)Verfahrens kommen lassen.

Das Ergebnis

Unser Team konnte eine Anklageerhebung verhindern. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und der Mandant konnte sich unbelastet neuen Herausforderungen widmen.