Cyber und kriminelle Angriffe

Wir beraten Unternehmen zur rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Bewältigung von internen wie externen Angriffen.

Wie wir Sie unterstützen

Ransomware-Angriffe, entwendete Daten und Geschäftsgeheimnisse, Erpressungen – Unternehmen sehen sich heute vielfältigen Bedrohungen krimineller Angreifer ausgesetzt. Die Folge sind mitunter finanziell existenzbedrohende Betriebsunterbrechungen, Lösegeldzahlungen und Haftungsansprüche Dritter.

Wir unterstützen Sie ab Kriseneintritt zu allen rechtlichen und strategischen Fragen:

In der Krise:

  • Sachverhaltsaufklärung
  • Umgang mit Erpressungen / Lösegeldverhandlungen nach Ransomwareangriffen
  • Kommunikation mit Versicherern, IT-Dienstleistern und Strafverfolgungsbehörden
  • Erfüllung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten (z.B. Schadenminderung, Regresswahrung)
  • Beratung zu Haftungsrisiken und Pflichten gegenüber Dritten (z.B. behördlichen Mitteilungspflichten)

In der Krisenaufarbeitung:

  • Ergreifen rechtlicher Schritte gegen Schädiger
  • Bewertung und Geltendmachung von Versicherungsansprüchen aus Cyberversicherungen und Vertrauensschadenversicherung
  • Prozessführung zur Durchsetzung von Versicherungs- und Haftungsansprüchen
  • Optimierung der Compliance-Systeme

Absicherung:

  • Beratung beim Einkauf von Cyberversicherungen und Vertrauensschadenversicherungen
  • Analyse interner Strukturen und Identifizierung von Risikobereichen
  • Beratung des Managements in Compliance-Fragen
Was wir für Sie erreichen

Ziel ist stets eine schnelle Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb und die Vermeidung von teuren Fehlern in der Krisenbewältigung sowie die möglichst weitgehende Kompensation von Vermögensschäden:

  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Schädiger/Dritte
  • Durchsetzung von Versicherungsansprüchen aus Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen sowie ggf. weiteren betrieblichen Versicherungen
  • Abwehr potentieller Ansprüche Dritter

„Die Kanzlei hat ein sehr gutes Augenmaß für das Machbare.“

Mandantenzitat, The Legal 500

Aus unserer Beratung:
Abrechnungsbetragug durch Mitarbeiter

Der Fall

Zwei Mitarbeiter unseres Mandanten fälschten Rechnungen und umgingen interne Compliance-Mechanismen, um sich selbst Freigaben für Überweisungen erteilen zu können. Mit Hilfe externer Komplizen gelang es den Kriminellen, mehrere hunderttausend Euro zu veruntreuen und über Drittkonten auf ihre eigenen Konten zu transferieren.

Die Aufarbeitung

Mit Unterstützung unseres Teams und der Ermittlungsbehörden gelang es dem Unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären und ein Strafverfahren gegen die Täter einzuleiten. Zur Wahrung von Regressansprüchen machten wir parallel Schadensersatzansprüche gegen alle Täter geltend.

Die Kompensation

Parallel dazu vertraten wir das Unternehmen auch in der Kommunikation mit dem Vertrauensschadenversicherer. Der Umfang der erstattungsfähigen Ansprüche aus der Vertrauensschadenversicherung war zunächst strittig. Letztlich konnten wir jedoch – ohne einen Gerichtsprozess über die Deckungsfrage führen zu müssen – ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis für unseren Mandanten erzielen, so dass nahezu der gesamte Schaden ersetzt werden konnte.