Dr. David Ulrich
Dr. David Ulrich

Dr. David Ulrich, LL.M. (Kent)

„D&O-Fälle sind ebenso wie Cyber-Schäden eine Belastungsprobe für alle Beteiligten. Damit die Schadenregulierung gelingt, braucht es nicht nur Sachverstand, sondern auch eine klare Strategie.“

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Profil

Dr. David Ulrich berät als Teil unseres Berliner Teams Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht.

Als Cyberexperte berät David Unternehmen insb. nach Cyber-Schadenfällen bei der Prüfung und Durchsetzung von Versicherungs- und Schadenersatzansprüchen. Dabei stellt er sicher, dass die Schadenaufarbeitung die versicherungsrechtliche Regulierung erleichtert, das Unternehmen versicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten unter den einschlägigen Versicherungen (insb. Cyber-, IT-, Vertrauensschaden- und D&O-Versicherung) bestmöglich nutzt und die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten erfüllt. Ein Schwerpunkt hierbei liegt auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Versicherungsansprüchen nach einem Rücktritt und/oder Anfechtung des Cyberversicherers.

Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der zivilrechtlichen Bewältigung von Ermittlungs- und Compliance-Verfahren. Hierzu unterstützt David das Unternehmen mit konkreten Handlungsempfehlungen, um die entstehenden Kosten gegenüber den einschlägigen Versicherungen (insb. D&O-, Rechtsschutz-, Vertrauensschadenversicherung) optimal geltend zu machen. Darüber hinaus gewährleistet David, dass während der meist notwendigen internen Sachverhaltsaufklärung potenzielle Versicherungs- und Haftungsansprüche gesichert sind und setzt diese Ansprüche anschließend durch. 

David promovierte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Thema "Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers". Er hält einen Master in European and International Commercial Law der University of Kent und referiert sowie veröffentlicht regelmäßig zu Themen des Versicherungsrechts.

Mandate
  • Beratung und Vertretung eines Gesundheitsdienstleisters zur Durchsetzung und Sicherung von Versicherungs- und von Organhaftungsansprüchen im Rahmen mehrerer Ermittlungsverfahren und interner Compliance-Untersuchung
  • Beratung einer Rundfunkanstalt zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Eigenschaden-D&O
  • Gerichtliche Vertretung eines Industrie-Unternehmens bei der direkten Durchsetzung von D&O-Versicherungsansprüchen anstatt eines Haftungsprozesses gegen den verantwortlichen Manager
  • Beratung eines österreichischen Versicherungsunternehmens zu Regressmöglichkeiten gegen Dritte nach Großschadenfall
  • Gerichtliche Vertretung mehrerer Unternehmen gegen ihre Cyberversicherer nach Hackerangriffen
  • Außergerichtliche Vertretung von Unternehmen nach Cyberschäden gegen Cyber- und Vertrauensschadenversicherer  
  • Beratung und Vertretung eines Energieversorgers in der Verhandlung mit dem Versicherer nach Kabelschaden an Offshore-Windpark
  • Beratung eines Tiefbau-Konsortiums zu Haftungs- und Versicherungsfragen im Zusammenhang mit Tunnelbau-Schaden
  • Gutachterliche Prüfung von Projektversicherungen
Beratungsleistungen

Haftung

  • Beratung von Unternehmen zu Handlungsoptionen nach Vermögensschadenfällen und Compliance-Vorfällen
  • Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche
  • Beratung zu Fragen des Kartellschadensersatzes sowie zu wettbewerbsrechtlichen Risiken und zur kartellrechtlichen Compliance
  • Verteidigung sowie Inanspruchnahme von Managern auf Schadensersatz
  • Sicherung von Haftungsansprüchen während der internen Sachverhaltsaufklärung
  • Sicherung von Regressansprüchen bei Cyberschäden 

Versicherung

  • Durchsetzung der im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren entstehenden Kosten gegenüber insb. Strafrechtsschutz- und D&O-Versicherern
  • Schadenausgleich bei Großschäden durch die einschlägige Versicherungen
  • Direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers anstelle eines Haftungsprozesses gegen den verantwortlichen Manager
  • Betreuung bei Cyberschäden und Durchsetzung von Versicherungsansprüchen insb. gegen Cyber- und Vertrauensschadenversicherer nach Rücktritt/Anfechtung
  • Durchsetzung von Ansprüchen insbesondere aus Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherungen

Aktuelle Veröffentlichungen

Vorträge

Wenn der Cyberschaden zum D&O-Fall wird

Lehnt der Cyberversicherer die Deckung eines Cyberschadens ab, so kann schnell die Haftung eines Managers im Raums stehen. Petra Ruf und Dr. David Ulrich zeigten in ihrem Vortrag auf, unter welchen Bedingungen ein Cyberschaden unter der D&O-Versicherung gedeckt sein kann.