Dr. David Ulrich, LL.M. (Kent)
„D&O-Fälle sind ebenso wie Cyber-Schäden eine Belastungsprobe für alle Beteiligten. Damit die Schadenregulierung gelingt, braucht es nicht nur Sachverstand, sondern auch eine klare Strategie.“
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Profil
Dr. David Ulrich berät als Teil unseres Berliner Teams Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht.
Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Organhaftung und der D&O-Versicherung. Entscheidungsträger vertritt er bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowie in Deckungsauseinandersetzungen gegenüber dem D&O-Versicherer. In diesem Zusammenhang berät er betroffene Manager auch zu Fragen des Strafrechtsschutzes und im Settlement-Verfahren des Bundeskartellamts. Außerdem bewertet David im Auftrag von Unternehmen mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Entscheidungsträger und berät Unternehmen bei der effizienten Schadensabwicklung.
Einen weiteren Schwerpunkt legt David auf die Cyberversicherung. Er berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.
Im Rahmen der Aufarbeitung von Compliance-Vorfällen oder im Fall strafrechtlicher Ermittlungen koordiniert David Dienstleister und Versicherer und berät zur Geltendmachung von Versicherungsansprüchen, etwa aus Strafrechtsschutzversicherungen.
David promovierte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Thema "Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers". Er hält einen Master in European and International Commercial Law der University of Kent.
Mandate
- Beratung eines Gesundheitsdienstleisters zu versicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer Compliance-Untersuchung
- Beratung einer Rundfunkanstalt zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Eigenschaden-D&O
- Gerichtliche Vertretung eines Industrie-Unternehmens bei der Durchsetzung von abgetretenen D&O-Versicherungsansprüchen
- Beratung eines österreichischen Versicherungsunternehmens zu Regressmöglichkeiten gegen Dritte nach Großschadenfall
- Gerichtliche Vertretung zweier Unternehmen gegen ihre Cyberversicherer nach Millionenschäden durch Hackerangriffe
- Beratung eines Energieversorgers in der Verhandlung mit dem Versicherer nach Kabelschaden an Offshore-Windpark
- Beratung eines Tiefbau-Konsortiums zu Haftungs- und Versicherungsfragen im Zusammenhang mit Tunnelbau-Schaden
Beratungsleistungen
Haftung
- Verteidigung sowie Inanspruchnahme von Managern auf Schadensersatz
- Beratung von Unternehmen zu Handlungsoptionen nach Vermögensschadenfällen und Compliance-Vorfällen
- Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
- Beratung zu Fragen des Kartellschadensersatzes sowie zu wettbewerbsrechtlichen Risiken und zur kartellrechtlichen Compliance
Versicherung
- Beratung von Entscheidungsträger zu Fragen der D&O- sowie Strafrechtsschutzversicherung
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer & Betreuung bei Cyberschäden
- Durchsetzung von Ansprüchen insbesondere aus Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Ein Recht auf D&O: Kein Anstellungsvertrag ohne Verschaffungsklausel
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Was ist eine Verschaffungsklausel? Und warum sollte sie in keinem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag fehlen? Dr. David Ulrich gab in der Webinar-Reihe "D&O-Update" Hinweise für aktuelle und angehende Entscheidungsträger.
Anzeigeobliegenheiten bei der jährlichen Cyber-Vertragsverlängerung
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Welche Rechte und Pflichten gibt es im Cyber-Renewal? Dr. David Ulrich gab Antworten auf dem 2. Kölner Cyber Insurance Forum.
D&O-Ansprüche abtreten lassen: Optionen und Handlungsempfehlungen
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Die Anspruchsabtretung ist Voraussetzung der direkten Inanspruchnahme des D&O-Versicherers. Was es dabei zu berücksichtigen gilt, erläutern Dr. Fabian Herdter und Dr. David Ulrich.
Anfechtung und Bußgelder: Zwei unlösbare Probleme der D&O-Versicherung?
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von Dr. David Ulrich und Michael Hendricks
Betriebsunterbrechungen infolge von Gasknappheit – Deckung kann greifen
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Totschweigen ist keine Lösung: Warum D&O-Verträge Regelungen zum Direktprozess brauchen
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Die Abtretung von Versicherungsansprüchen ist in der D&O-Versicherung längst keine Seltenheit mehr. Dennoch fehlen klare Regeln zwischen den Parteien. Höchste Zeit für vertragliche Regelungen, findet Dr. David Ulrich.