Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren

Gerät ein Unternehmen in den Fokus der Strafermittlungsbehörden, so geht das nur selten spurlos – also ohne finanzielle Verluste – an dem betroffenen Unternehmen vorbei. Mitunter verlieren die Entscheidungsträger dabei aus dem Blick, dass sich Schäden häufig kompensieren lassen.

Anwalts- und Beraterhonorare für Compliance-Untersuchungen und Strafverteidigung, Reputationsschäden und Umsatzverluste, Schadensersatzforderungen Dritter und Vermögensschäden durch kriminelle Handlungen der Mitarbeiter – das sind nur einige Beispiele für Schäden und Kosten, die mit strafrechtlichen Ermittlungen für das Unternehmen regelmäßig einhergehen.

Auf welchen Wegen lassen sich derartige Verluste für das Unternehmen kompensieren? In seinem Beitrag für das WisteV Journal 2/2025 (S. 58 ff.) analysiert Dr. David Ulrich Möglichkeiten, über Haftungs- und Versicherungsansprüche Schäden in der Compliance-Krise auszugleichen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie online unter wistev.de im Volltext, im E-Paper sowie als Download.

Beitrag teilen:

Mehr Aktuelles:

Blog

BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer

Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.