Managerhaftung und D&O-Versicherung

Wenn Manager haften, ist eine funktionierende D&O-Versicherung entscheidend. Wir helfen, Fallstricke zu vermeiden und Ansprüche zu realisieren.

Wie wir Sie unterstützen

Wenn ein Unternehmen einen Vermögensschaden erleidet, liegt ein Haftung des (ehemaligen) Managements oft nahe. Doch erst die D&O-Deckung verleiht Ansprüchen einen Wert – und sichert die Existenz der betroffenen Entscheider. Es ist daher wichtig, beide Themen gleichzeitig im Blick zu behalten.

Unsere haftungsrechtliche Beratung:

  • Prüfen möglicher Schadensersatzansprüche gegen ehemalige oder aktuelle Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder
  • Strategieentwicklung für einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Parteien
  • Vertretung des Unternehmens / des betroffenen Managers im Haftungsstreit
  • Beratung des Vorstands zur Haftungsprävention

Unsere versicherungsrechtliche Beratung

  • Begutachtung des bestehenden D&O-Versicherungsschutzes
  • Durchsetzung von Versicherungsansprüchen für versicherte Personen und – nach Anspruchsabtretung – das Unternehmen
  • Beratung zum Abschluss von D&O-Policen

Neben der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche vertreten wir Entscheider oftmals auch in der strafrechtlichen Verteidigung im gleichen Zusammenhang.

Was wir für Sie erreichen

Managerhaftungsfälle sind für alle Beteiligte eine Belastung. Mitunter droht auch die Reputation des Unternehmens und der involvierten Personen zu leiden.

Unsere Ziele sind:

  • Schnelle, diskrete und umfängliche Lösung des Haftungsstreits
  • Schadenkompensation für das Unternehmen, insbesondere aus der D&O-Deckung

„Insbesondere die Expertise bei Fragen zur D&O und damit zusammenhängende Haftungsfragen ist beeindruckend.“

Mandantenzitat, The Legal 500

Aus unserer Beratung:
Erfolgreiche Vertretung eines DAX-Managers

Der Fall

Unser Mandant war Mitglied des Vorstands der Arcandor AG und Geschäftsführer einer Arcandor-Tochter, als der DAX-Konzern Insolvenz anmelden musste. Der Insolvenzverwalter nahm einige Zeit später die ehemaligen Vorstände – darunter auch unseren Mandanten – auf Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe in Anspruch. 

Der Rechtsstreit

Gegen die unberechtigten Schadensersatzforderungen setzte sich der Ex-Vorstand mit unserer Hilfe zur Wehr. Zugleich drohte jedoch auch Ärger mit dem D&O-Versicherer, der die Kosten der Anspruchsabwehr nur anteilig übernehmen wollte. Unser Mandant musste nun an mehreren Fronten streiten.

Das Ergebnis

Gegen den D&O-Versicherer erhoben wir Deckungsklage, was den Versicherer zurück an den Verhandlungstisch brachte und letztlich zur Beilegung des Streits führte. 

Die Millionenklage des Insolvenzverwalters gegen unseren Mandanten konnten wir in zweiter Instanz abwehren, so dass sich unser Mandant unbelastet neuen Herausforderungen widmen konnte.