Managerhaftung und D&O-Versicherung
Wenn Manager haften, ist eine funktionierende D&O-Versicherung entscheidend. Wir helfen, Fallstricke zu vermeiden und Ansprüche zu realisieren.
Wie wir Sie unterstützen
Wenn ein Unternehmen einen Vermögensschaden erleidet, liegt ein Haftung des (ehemaligen) Managements oft nahe. Doch erst die D&O-Deckung verleiht Ansprüchen einen Wert – und sichert die Existenz der betroffenen Entscheider. Es ist daher wichtig, beide Themen gleichzeitig im Blick zu behalten.
Unsere haftungsrechtliche Beratung:
- Prüfen möglicher Schadensersatzansprüche gegen ehemalige oder aktuelle Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder
- Strategieentwicklung für einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Parteien
- Vertretung des Unternehmens / des betroffenen Managers im Haftungsstreit
- Beratung des Vorstands zur Haftungsprävention
Unsere versicherungsrechtliche Beratung
- Begutachtung des bestehenden D&O-Versicherungsschutzes
- Durchsetzung von Versicherungsansprüchen für versicherte Personen und – nach Anspruchsabtretung – das Unternehmen
- Beratung zum Abschluss von D&O-Policen
Neben der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche vertreten wir Entscheider oftmals auch in der strafrechtlichen Verteidigung im gleichen Zusammenhang.
Was wir für Sie erreichen
Managerhaftungsfälle sind für alle Beteiligte eine Belastung. Mitunter droht auch die Reputation des Unternehmens und der involvierten Personen zu leiden.
Unsere Ziele sind:
- Schnelle, diskrete und umfängliche Lösung des Haftungsstreits
- Schadenkompensation für das Unternehmen, insbesondere aus der D&O-Deckung
„Insbesondere die Expertise bei Fragen zur D&O und damit zusammenhängende Haftungsfragen ist beeindruckend.“
Mandantenzitat, The Legal 500