Verena Lee - Rechtsanwältin
Verena Lee - Rechtsanwältin

Verena Lee

„Neben meinem Studium habe ich in mittelständischen Unternehmen die Bereiche Accounting und HR geleitet. Eine wertvolle Erfahrung, die ich heute in meiner Beratung einbringen kann.“

Kontakt

LinkedIn | Download VCard

Profil

Verena Lee berät zum Versicherungsvertragsrecht sowie zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.

Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Vertretung von Versicherungsnehmern in Deckungsauseinandersetzungen nach Schadenfällen im Bereich der Industrieversicherung. Unternehmen berät sie sowohl zur Haftpflicht- als auch zur Sachversicherung.

Sie verfügt zudem über Erfahrungen in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Sie berät zu Anstellungsverträgen der Geschäftsführung und setzt Ansprüche aus Geschäftsführerverträgen durch. 

Verena studierte Rechtswissenschaften in Köln mit Schwerpunkten auf dem Versicherungsrecht und dem Arbeitsrecht sowie begleitenden Studien des US-amerikanischen Rechts. Neben dem Studium führte sie in drei mittelständischen Unternehmen aus dem Immobilien- und dem Gesundheitssektor die Dezernate Accounting und HR.

Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem in der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Dort beriet sie internationale Unternehmen, insbesondere aus den USA, der Volksrepublik China und Südkorea. Sie arbeitete in diesem Zusammenhang eng mit dem Korea-Desk sowie dem Wirtschaftsministerium NRW zusammen und nahm Termine in der deutschen Auslandshandelskammer in Seoul, Südkorea, wahr. Sie spricht fließend Englisch.

Mandate
  • Beratung eines Geschäftsführers zu Ansprüchen aus einem Anstellungsvertrag
  • Versicherungs- und haftungsrechtliche Bewertung möglicher Regressansprüchen eines Sachversicherers gegen Dritte nach Großschadenfall
  • Prüfen des Deckungsumfangs einer Industrie-Strafrechtsschutzpolice nach Compliance-Vorfall
Beratungsleistungen
  • Bewertung von Deckungsansprüchen aus Industrieversicherungsverträgen und Prüfung versicherungsrechtlicher Einwendungen des Versicherers
  • Beratung zur Vermittlerhaftung und zu potenziellen Schadensersatzansprüchen aus Beratungspflichtverletzungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Sach-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungsverträgen
  • Prüfung von Geschäftsführerverträgen