Großschäden und Betriebsunterbrechungen
Mit unserer rechtlichen ebenso wie technischen Expertise stehen wir Unternehmen in der Sondersituation Großschaden umfassend bei.
Wie wir Sie unterstützen
Großschäden wie Brände oder Überschwemmungen von Produktions- und Lagerstätten führen nicht nur zu teuren Sachschäden, sondern oft auch zu existenzbedrohenden Betriebsunterbrechungen. Auch im Rahmen des Großanlagenbaus oder in Infrastrukturprojekten führen Schadenfälle schnell zu millionenschweren Verspätungen der Inbetriebnahme.
Wir unterstützen mit:
- versicherungs- und haftungsrechtlicher Sachverhaltsaufklärung (u.a.: Welche Schadenpositionen sind vom Versicherungsschutz gedeckt? Sind Einwendungen des Versicherers berechtigt?)
- Beratung zu versicherungsrechtlichen Obliegenheiten (z.B. Schadenminderung, Aufklärung)
- Begleitung von Sachverständigenverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Maschinen- und Montageversicherungen, Bauleistungs- und Projektversicherungen, Inhalts- und Elektronikversicherungen sowie Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen – notfalls auch gerichtlich
- Bewertung von Haftungsfragen unter Projektbeteiligten
Was wir für Sie erreichen
Unsere Unterstützung dient dazu, die Organisation des betroffenen Unternehmens zu entlasten, eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs oder Projekts zu ermöglichen und Schäden möglichst vollumfänglich zu kompensieren.
Unsere Ziele für den Mandanten:
- Realisierung einer Schadenerstattung (Sach- und Ertragsausfallschäden) durch Versicherer und Haftungsschuldner
- Vermeidung von teuren Obliegenheitsverletzungen
- Schnelle Rückkehr zum Normalbetrieb
„Das Team spezialisiert sich auf die Vertretung von versicherten Unternehmen in Großschadensfällen und gilt in diesem Bereich als ‚absolute Spitzenklasse‘.“
The Legal 500