Jem Schyma, LL.M.
„Kein Unternehmer verliert gern Zeit und Ressourcen in einer langwierigen Auseinandersetzung mit Versicherern. Deswegen sind pragmatische und schnelle Ergebnisse das Ziel unserer Beratung in der Schadenregulierung.“
Kontakt
Profil
Jem Schyma betreut an unserem Berliner Standort Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht. Einen Schwerpunkt seiner Beratung legt er auf Sach- und Technische Versicherung sowie Betriebsunterbrechungen.
Nach Schadenfällen unterstützt er Versicherungsnehmer mit dem Ziel der schnellen Abwicklung des Schadens unter anderem bei der Einhaltung von Obliegenheiten und der reibungslosen Kommunikation mit dem Versicherer. Er prüft Fragen des Versicherungsschutzes, begleitet Sachverständigenverfahren und vertritt Mandanten in Streitfragen gegenüber dem Versicherer.
Auch in Produkthaftungsfällen bringt Jem sein versicherungsrechtliches und technisches Knowhow zur Klärung von Haftungs- und Deckungsfragen produzierender Unternehmen ein – etwa, um Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen.
Jem studierte an der Humboldt Universität Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte neben seiner Anwaltstätigkeit einen Master im Versicherungsrecht an der TH Köln. Zudem veröffentlicht er in einer eigenen Kolumne im FOCUS Money zusammen mit Raimund Mallmann regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Jem spricht Englisch und Französisch.
Mandate
- Vertretung mehrerer mittelständischer Betriebe nach Brandgroßschäden in Regulierungsverhandlungen mit den Versicherern
- Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern aus dem Ahrtal in der Flutschadenregulierung
- Prüfen deckungsrechtlicher Fragen zum Umfang des Ertragsausfall-Versicherungsschutzes nach einem Großbrandereignis bei einem Konzern
Beratungsleistungen
Sach- und Technische Versicherungen
- Sachverhaltsaufklärung und Koordination von Sachverständigenverfahren nach Großschadenfällen
- Bewertung von versicherungsrechtlichen Fragen bspw. zu Obliegenheitsverletzungen, zum Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder zur Wirksamkeit von Ausschlüssen und anderer Klauseln
- Verhandlung und Prozessführung zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
Produkthaftung
- Beratung von Herstellern und Abnehmern beim Verdacht des Inverkehrbringens fehlerhafter Produkte
- Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen
- Lösung von deckungsrechtlichen Problemen in der Produkthaftpflicht
Aktuelle Veröffentlichungen
BGH: Hürden für Geschädigte dürfen nicht zu hoch liegen
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Wie detailliert muss ein Versicherungskunde seinen Schaden darlegen? Jem Schyma und Raimund Mallmann erläutern dies anhand eines aktuellen, verbraucherfreundlichen BGH-Urteils in ihrer Kolumne für FOCUS Money.
Fehlender Produktcheck kostet Versicherungsschutz
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Ist ein Produkt nicht ausreichend erprobt, besteht oft keine Deckung unter der Produkthaftpflicht. Das gilt nicht nur für Neuentwicklungen, erläutern Jem Schyma und Raimund Mallmann in ihrer FOCUS Money Kolumne.
BGH: Hürden für Geschädigte dürfen nicht zu hoch liegen
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von Jem Schmya und Raimund Mallmann
Gebäudeversicherung: Wenn die Schadenregulierung ins Stocken gerät
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von Jem Schyma und Raimund Mallmann
Schlampige Dokumentation kann teuer werden
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von Jem Schmya und Raimund Mallmann
Vom Winde verweht: Beweise bei Sturmschäden
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von Jem Schyma und Raimund Mallmann
Betriebshaftpflicht: Deckung auch bei vorsätzlich strafbarer Handlung
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von Jem Schyma und Malte Krohn