Fehlender Produktcheck kostet Versicherungsschutz

Ist ein Produkt nicht ausreichend erprobt, besteht oft keine Deckung unter der Produkthaftpflicht. Das gilt nicht nur für Neuentwicklungen, stellte jetzt das OLG Köln klar.

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Wenn der Cyberschaden zum D&O-Fall wird

Lehnt der Cyberversicherer die Deckung eines Cyberschadens ab, so kann schnell die Haftung eines Managers im Raums stehen. Petra Ruf und Dr. David Ulrich zeigten in ihrem Vortrag auf, unter welchen Bedingungen ein Cyberschaden unter der D&O-Versicherung gedeckt sein kann.