Fehlender Produktcheck kostet Versicherungsschutz

Ist ein Produkt nicht ausreichend erprobt, besteht oft keine Deckung unter der Produkthaftpflicht. Das gilt nicht nur für Neuentwicklungen, stellte jetzt das OLG Köln klar.

Ihre Ansprechpartner

Den Kolumnenbeitrag finden Sie hier im FOCUS Money Versicherungsprofi

Beitrag teilen:

Mehr Aktuelles

Blog

BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer

Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.