Claims-made: Geburtsfehler der D&O-Versicherung?

Der Versicherungsfall in der D&O tritt erst bei der schriftlichen Inanspruchnahme des Versicherten ein. Das kann für die Beteiligten Nachteile bergen. 

In seinem Vortrag auf der Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft am 13. März 2025 erläuterte Dr. Fabian Herdter die Probleme des sogenannten Claims-made-Prinzips: Die Nachteile dieser Versicherungsfalldefinition müssten zwingend durch die Möglichkeit der Umstandsmeldung und Nachhaftung kompensiert werden. Auch sei eine Diskussion über den Sinn und Zweck von Serienschadenklauseln in diesem Zusammenhang erforderlich.

Die Vortragsfolien finden Sie untenstehend zum Download.

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