Donnerstag, November 5, 2015
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Beitrag von Dr. Friedrich Isenbart in Versicherungswirtschaft 11/2015
Traditionell gilt die Rückversicherung als vergleichsweise friedliche Branche. Dieser Zustand befindet sich seit einiger Zeit im Wandel.
Streitigkeiten zwischen Erst- und Rückversicherern entzünden sich insbesondere an der Frage, ob der Rückversicherer Maßnahmen des Erstversicherers in der Schadenregulierung als für sich verbindlich akzeptieren muss.
Dr. Friedrich Isenbart zeigt in seinem Beitrag die Grenzen der Folgepflicht des Rückversicherers auf.
