„Da wird mit harten Bandagen gerungen und kein Geschäftsführer geschont.“

In Interviews mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der WirtschaftsWoche ordnet Dr. Mark Wilhelm das BGH-Urteil zu den VW-Vergleichen mit Top-Managern ein.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2025 (Az. II ZR 154/23) zu den Vergleichen des Volkswagen-Konzerns mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern sowie deren Managerhaftpflichtversicherern schlägt in der Fach- und Wirtschaftspresse hohe Wellen: Den Deckungsvergleich mit den Versicherern über rund 270 Mio. Euro erklärte Karlsruhe für nichtig. VW habe die Aktionäre vor deren Zustimmung zu dem Vergleich nicht ausreichend über die Tragweite des Beschlusses informiert. Hinter die Haftungsvergleiche mit Martin Winterkorn und Rupert Stadler stellte das Gericht ein großes Fragezeichen, da die Konzernführung offenbar nicht ausreichend ermittelt hatte, wie viel die ehemaligen Entscheidungsträger tatsächlich zur Schadenkompensation hätten leisten können.

In Interviews mit der FAZ vom 2. Oktober 2025 (hier für Abonnenten online abrufbar) und der WirtschaftsWoche (hier nachzulesen) ordnet Dr. Mark Wilhelm die Entscheidung ein und wirft einen Blick auf die möglichen Folgen nicht nur für VW, sondern für alle börsennotierten Unternehmen und deren Manager sowie die D&O-Versicherer in Deutschland.

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