Vom Winde verweht: Beweise bei Sturmschäden

Normalerweise muss ein Versicherungsnehmer Sturmschäden nicht näher beweisen. Warum der Hauseigentümer in diesem Fall trotzdem leer ausging, berichten Jem Schyma und Raimund Mallmann in ihrer aktuellen Kolumne für den FOCUS Money Versicherungsprofi.

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