BGH: Hürden für Geschädigte dürfen nicht zu hoch liegen

Ein vergessener Topf auf dem Herd und eine abgebrannte Ferienwohnung sind das Setting des Falls, von dem Jem Schyma und Raimund Mallmann in ihrer neuen Kolumne für den FOCUS MONEY Versicherungsprofi berichten.

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In dem Streit, über den der BGH zu richten hatte, verlangte die Vermieterin der in Mitleidenschaft gezogenen Ferienwohnung Schadensersatz von ihrem Mieter für diverse Kosten, die ihr durch den Brand entstanden waren – vom Mietausfall bis hin zur Neuanschaffung von Möbeln.

Der Mieter zweifelte die Kosten an und Karlsruhe hatte schließlich zu entscheiden: Wie detailliert muss für eine Schadensersatzklage der konkrete Schaden dargelegt werden, damit die Klage substantiiert ist? Eine Frage, die auch für Versicherungsnehmer relevant ist, wenn sie eine Entschädigung von ihrem Versicherer einklagen.

Den vollständigen Beitrag unserer beiden Autoren lesen Sie hier online.

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