Gebäude­versicherung: Wenn die Schaden­regulierung ins Stocken gerät

Eine alte Lagerhalle brennt ab. Der Versicherer beginnt die Aufarbeitung des komplexen Schadenfalls. Monatelang liefern sich der Versicherer und die Versicherungsnehmerin einen Schriftwechsel – bis die Fronten vollends verhärtet sind.

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Schließlich reicht die Versicherungsnehmerin eine sogenannte Feststellungsklage ein, um zumindest schon einmal feststellen zu lassen, dass der Versicherer eintrittspflichtig ist. Das sei nicht zulässig, behauptet der Versicherer.

Doch das Gericht gibt der Versicherungsnehmerin Recht. Warum die Feststellungsklage ein probates und nach neuer Rechtsprechung auch zulässiges Mittel in der Schadenregulierung sein kann, erläutern Jem Schyma und Raimund Mallmann in ihrer aktuellen Kolumne für den Focus Money Versicherungsprofi, hier online abrufbar.

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