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BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer

Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.