D&O-Strafrechtsschutz: Kein Recht auf Akteneinsicht
D&O-Strafrechtsschutz: Kein Recht auf Akteneinsicht
Muss der versicherte Geschäftsführer seinem D&O-Versicherer gegenüber umfangreiche Aufklärungsarbeit leisten, wenn er sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befindet? Muss er sich gar vom Versicherer vernehmen lassen und die Strafakte vorlegen? Das OLG Hamm verneint dies in einem aktuellen Beschluss (Az. 20 U 64/22) zur Auskunftsobliegenheit unter der D&O-Strafrechtsschutzdeckung.
Ihr Ansprechpartner
Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung (SSR) deckt Rechtsverfolgungskosten in Verfahren wegen Verletzung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ab. Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 13. Juli 2023 (20 U 64/22) mehrere rechtliche Fragen zur SSR und deren Integration in die D&O-Versicherung geklärt:
Risikoausschluss wissentliche Pflichtverletzung
Der Versicherungsschutz der SSR umfasst Vorsatztaten, jedoch nur bis zur rechtskräftigen Verurteilung. In der D&O-Versicherung ist der Schutz bereits bei vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlicher Pflichtverletzung ausgeschlossen. Das OLG Hamm stellt klar, dass der Versicherer sich auch hinsichtlich der Strafrechtsschutzdeckung innerhalb der D&O bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Versicherten nicht auf den Leistungsausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung berufen kann.
Unzureichende Versicherungssumme
In der D&O-Versicherung können Abwehrkosten einen erheblichen Teil der Versicherungssumme aufzehren. Das OLG Hamm stellt klar, dass das proportionale Verteilungsprinzip des § 109 VVG nur bei Ansprüchen mehrerer Dritter anwendbar ist. Der Versicherungsnehmer ist in dieser Hinsicht nicht als Dritter anzusehen, so das OLG Hamm. Im Fall einer unzureichenden Versicherungssumme in der Strafrechtsschutzausschnittsdeckung sei eine Verteilung nach Kopfteilen interessengerecht.
Rechtliche Einordnung der Unterrichtungsobliegenheit
Die SSR dient der Finanzierung zulässigen Verteidigungsverhaltens im Strafverfahren. Der Versicherte muss dem Versicherer keine umfassenden Informationen zur Verfügung stellen, die seine Verteidigung beeinträchtigen könnten.
Umfang der Unterrichtungsobliegenheiten
Der Versicherte muss nur Auskünfte und Unterlagen zur Prüfung der Angemessenheit der Verteidigungskosten bereitstellen, nicht jedoch umfassende Einblicke in Ermittlungs- oder Strafakten gewähren. Er muss sich auch nicht vom Versicherer vernehmen lassen.
Die vollständige Entscheidungsanmerkung von Dr. Bernd Guntermann erschien in der r+s 23-24/2023 (r+s 2023, 1045). Online ist der Beitrag für Abonnenten hier abrufbar.
Mehr Aktuelles:
Mehr Aktuelles:
Führungsklauseln im Fokus: OLG-Urteil gibt Orientierung
Führungsklauseln im Fokus: OLG-Urteil gibt Orientierung
Führungsklauseln bringen Ordnung in die offene Mitversicherung. Doch ihre Auslegung birgt Konfliktpotenzial. Von einem klarstellenden Urteil berichtet Dr. Fabian Herdter.
Haftungsgefahren für Aufsichtsräte und der trügerische Versicherungsschutz
Haftungsgefahren für Aufsichtsräte und der trügerische Versicherungsschutz
Die Rechtsprechung und Schadenentwicklung der vergangenen Jahre zeichnet ein klares Bild: Längst ist die Haftung des Aufsichtsrats kein rein theoretisches Konstrukt mehr – und der Versicherungsschutz kein Selbstläufer. Dr. David Ulrich und Markus Hoffmann werfen einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen.
Kritische Anlagen – kritische Haftung? Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes
Kritische Anlagen – kritische Haftung? Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes
Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll systemrelevante Infrastruktur in Deutschland besseren Schutz erhalten. Welche Folgen das Gesetz für die Haftung und die Versicherung der Betreiber hat, erläutert Dr. Mark Wilhelm.
Streitfrage Fälligkeit – der steinige Weg vom Schadenfall zur Zahlung
Streitfrage Fälligkeit – der steinige Weg vom Schadenfall zur Zahlung
Wenn ein Schaden eintritt, erwartet der Versicherungsnehmer eine möglichst schnelle Kompensation vom Versicherer. Doch bis zur Fälligkeit des Versicherungsanspruchs sind einige Hürden zu nehmen, wie Johannes Laiblin in seinem Beitrag darlegt.
OLG Frankfurt: Bußgelder beim Vorstand regressierbar – Regress von D&O gedeckt
OLG Frankfurt: Bußgelder beim Vorstand regressierbar – Regress von D&O gedeckt
Das OLG Frankfurt bejaht die Möglichkeit der Unternehmen, ihnen auferlegte Geldbußen vom verantwortlichen Vorstand ersetzt zu bekommen. Grundsätzlich sei der Regress zudem auch von der D&O-Versicherung gedeckt.
Think about FINC – Grenzen und Probleme der Versicherung des finanziellen Konzerninteresses
Think about FINC – Grenzen und Probleme der Versicherung des finanziellen Konzerninteresses
Beim diesjährigen GVNW-Symposium war das Financial Interest Cover Gegenstand intensiver Diskussionen. Dr. Mark Wilhelm und Sabrina Hußmann greifen das Thema auf und werfen in ihrem Beitrag einen Blick auf die zahlreichen Herausforderungen.
BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer
BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer
Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.
Das BGH-Urteil zu den VW-Vergleichen und die Folgen für Unternehmen und Manager
Das BGH-Urteil zu den VW-Vergleichen und die Folgen für Unternehmen und Manager
Der Bundesgerichtshof kippt den Vergleich von VW mit den D&O-Versicherern der verantwortlichen Vorstände im Diesel-Skandal. Die Folgen könnten weitreichend sein, erläutern Dr. Mark Wilhelm und Dr. Friedrich Isenbart.
Strafrechtsschutz – das Sorgenkind der D&O-Versicherung
Strafrechtsschutz – das Sorgenkind der D&O-Versicherung
In seinem Vortrag auf dem Hamburger Financial Lines Forum 2025 warf Dr. David Ulrich einen Blick auf die rechtlichen Unsicherheiten, die den Baustein Strafrechtsschutz der D&O-Versicherung prägen.