WILHELM Gründungsmitglied in internationalem Kanzlei-Netzwerk für Versicherungsnehmer
WILHELM Gründungsmitglied in internationalem Kanzlei-Netzwerk für Versicherungsnehmer
Die Sozietät WILHELM gehört zu den 14 Gründungsmitgliedern der neuen Global Policyholder Alliance, einem Netzwerk von Kanzleien, die in Deckungsstreitigkeiten die Versicherungsnehmer vertreten.
Ihr Ansprechpartner
Die gemeinsam mit der britischen Sozietät Stewarts ins Leben gerufene Kooperation vereint führende unabhängige Kanzleien aus Europa, Nordamerika, dem Nahen Osten und dem asiatisch-pazifischen Raum. Die Mitgliedskanzleien sind in insgesamt 23 Jurisdiktionen vertreten. Damit bildet die GPA das weltweit größte Netzwerk spezialisierter Berater der versicherungsnehmenden Industrie.
Zunehmend grenzüberschreitende Deckungsstreitigkeiten
International tätige Unternehmen sehen sich heute mit einer zunehmenden Zahl komplexer Risiken konfrontiert – seien es Störungen globaler Lieferketten, Cyberangriffe, Kriege oder Naturkatstrophen. Entsprechend nehmen auch Versicherungs- und Haftungsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug zu. Während Versicherer in diesen Fällen auf Großkanzleien und globale Netzwerke zurückgreifen können, die seit langem exklusiv für die Versicherungswirtschaft tätig sind, fehlte Versicherungsnehmern bislang eine vergleichbare Plattform spezialisierter Berater.
Die Global Policyholder Alliance schließt diese Lücke. Die GPA bündelt die Erfahrung führender Kanzleien und ermöglicht eine enge Zusammenarbeit in Deckungsstreitigkeiten und kritischen Situationen über Ländergrenzen hinweg. Gemeinsam verfügen die Mitgliedskanzleien über mehr als 2.500 Anwältinnen und Anwälte weltweit.
Lokale Expertise ohne Konflikte
Dr. Mark Wilhelm, Gründer und Partner von WILHELM, erklärt: „Für international agierende Unternehmen ist es oft schwer, im Ausland Anwälte mit dem nötigen Knowhow im Versicherungsrecht zu finden, die nicht bereits auf Seiten der Versicherer tätig und somit ‚conflicted‘ sind. Durch das Netzwerk sind diese Experten für uns nur einen Anruf entfernt. Das erleichtert die schnelle und effektive Durchsetzung von Ansprüchen in grenzüberschreitenden Streitfällen enorm.“
Zu den Mitgliedern der Policyholder Alliance zählen unter anderem Stewarts (England und Wales), Cohen Ziffer (USA), Loyens & Loeff (Niederlande und Luxemburg), Al Tamimi (u.a. VAE) und Nater Dallafior (Schweiz) sowie eine Reihe weiterer Spezialkanzleien für Versicherungsrecht und Streitbeilegung. Perspektivisch soll die GPA weiter wachsen.
Weitere Informationen zur Global Policyholder Alliance finden Sie unter: www.policyholderalliance.com
Mehr Aktuelles:
Mehr Aktuelles:
WILHELM Gründungsmitglied in internationalem Kanzlei-Netzwerk für Versicherungsnehmer
WILHELM Gründungsmitglied in internationalem Kanzlei-Netzwerk für Versicherungsnehmer
Die Sozietät WILHELM gehört zu den 14 Gründungsmitgliedern der neuen Global Policyholder Alliance, einem Netzwerk von Kanzleien, die in Deckungsstreitigkeiten die Versicherungsnehmer vertreten.
Behördliche Auflagen und Beschränkungen im Wiederaufbau: Mehrkostenersatz – mehr Ärger
Behördliche Auflagen und Beschränkungen im Wiederaufbau: Mehrkostenersatz – mehr Ärger
Wenn die Wiederherstellung nach einem Großschaden aufgrund neuer behördlicher Auflagen teurer wird, kommt die Mehrkostenversicherung zum Tragen. Was diese Versicherung deckt und was nicht, zeigt Tobias Wessel in seinem Beitrag.
Führungsklauseln im Fokus: OLG-Urteil gibt Orientierung
Führungsklauseln im Fokus: OLG-Urteil gibt Orientierung
Führungsklauseln bringen Ordnung in die offene Mitversicherung. Doch ihre Auslegung birgt Konfliktpotenzial. Von einem klarstellenden Urteil berichtet Dr. Fabian Herdter.
Handelsblatt-Ranking: Vier junge WILHELM-Anwälte unter den „Ones to Watch 2026“
Handelsblatt-Ranking: Vier junge WILHELM-Anwälte unter den „Ones to Watch 2026“
Mit drei Partnern, vier Associates und zwei Of Counseln ist unsere Sozietät im aktuellen Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ von Handelsblatt und Best Lawyers vertreten.
Haftungsgefahren für Aufsichtsräte und der trügerische Versicherungsschutz
Haftungsgefahren für Aufsichtsräte und der trügerische Versicherungsschutz
Die Rechtsprechung und Schadenentwicklung der vergangenen Jahre zeichnet ein klares Bild: Längst ist die Haftung des Aufsichtsrats kein rein theoretisches Konstrukt mehr – und der Versicherungsschutz kein Selbstläufer. Dr. David Ulrich und Markus Hoffmann werfen einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen.
Kritische Anlagen – kritische Haftung? Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes
Kritische Anlagen – kritische Haftung? Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes
Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll systemrelevante Infrastruktur in Deutschland besseren Schutz erhalten. Welche Folgen das Gesetz für die Haftung und die Versicherung der Betreiber hat, erläutert Dr. Mark Wilhelm.
WILHELM erneut in Chambers und Legal 500 ausgezeichnet
WILHELM erneut in Chambers und Legal 500 ausgezeichnet
Laut Befragungen von Mandanten und Wettbewerbern gehört unsere Sozietät auch 2026 zu den führenden Kanzleien Deutschlands im Versicherungsrecht.
Streitfrage Fälligkeit – der steinige Weg vom Schadenfall zur Zahlung
Streitfrage Fälligkeit – der steinige Weg vom Schadenfall zur Zahlung
Wenn ein Schaden eintritt, erwartet der Versicherungsnehmer eine möglichst schnelle Kompensation vom Versicherer. Doch bis zur Fälligkeit des Versicherungsanspruchs sind einige Hürden zu nehmen, wie Johannes Laiblin in seinem Beitrag darlegt.
OLG Frankfurt: Bußgelder beim Vorstand regressierbar – Regress von D&O gedeckt
OLG Frankfurt: Bußgelder beim Vorstand regressierbar – Regress von D&O gedeckt
Das OLG Frankfurt bejaht die Möglichkeit der Unternehmen, ihnen auferlegte Geldbußen vom verantwortlichen Vorstand ersetzt zu bekommen. Grundsätzlich sei der Regress zudem auch von der D&O-Versicherung gedeckt.