Aktuelles

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12 September 2020

"Die Wirkung des konzertierten Vorgehens ist brutal"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem SPIEGEL zum Regulierungsverhalten der Versicherer in der Corona-Krise.

[... Dass große Versicherer ihre Kunden gemeinsam vor die Wahl stellten, entweder auf einen Großteil ihrer Ansprüche zu verzichten oder langwierig zu klagen, sei womöglich auch "kartellrechtlich problematisch", sagt Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Seine Kanzlei vertritt fast 1000 klagebereite Betriebe. Von 47 Assekuranzfirmen, sagt Wilhelm, hätten nur drei die Corona-Schäden der Gastronomie meist voll reguliert: HDI, Signal Iduna und LVM. "Die Wirkung des konzertierten Vorgehens ist brutal." [...]

[...] Nach Paragraf 1a des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Anbieter im Vertrieb "stets ehrlich, redlich und professionell" im "bestmöglichen Interesse" der Kunden handeln. und "insbesondere im Schadensfall" bei der Erfüllung von Versicherungsverträgen mitwirken. Der Inhalt der bayerischen Lösung sei damit kaum vereinbar, sagt Wilhelm, denn die sei keineswegs im Interesse der Kunden. Die Versicherer hätten nicht mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz umstritten und die Berechnung offenkundig nicht plausibel sei. "Ehrlich und redlich sieht anders aus." [...]

Der vollständige Artikel erschien am 12. September 2020 im SPIEGEL (S. 66) sowie online unter www.spiegel.de (Digital-Abo erforderlich).

 

7 September 2020

Betriebsunterbrechungsversicherung: Strittige Fragen zum Deckungsumfang

Beitrag von Tobias Wessel in Versicherungspraxis 09/2020  

Die Schadenberechnung nach einer Betriebsunterbrechung ist regelmäßig komplex. Welche Kosten sind tatsächlich angefallen und gleichzeitig vom Umfang der Versicherung umfasst?

Tobias Wessel gibt in seinem Beitrag (hier zum Download) einen Überblick über die Grundzüge der Betriebsunterbrechungsversicherung und erläutert, warum insbesondere die Berücksichtigung von Abschreibungen regelmäßig kontrovers ist.

 

20 Juli 2020

„Konstruktionsfehler“ Betriebsschließungspolice

Gastbeitrag von Dr. Mark Wilhelm auf versicherungsmonitor.de  

Die Betriebsschließungsversicherung  (BSV) ist zum Musterbeispiel misslungener Produktgestaltung und mangelhafter Kommunikation der Versicherer geworden. Die Lösung für die Sparte kann nur ein radikaler Neuanfang sein. Die Frage, ob das gelingt, entscheidet auch darüber, ob in Zukunft ganze Branchen für viele Versicherer verloren sind. Die Anbieter, die am schnellsten eine transparente Betriebsschließungspolice auf den Markt bringen, haben gute Chancen, für zehntausende kleine und mittelständische Betriebe das gesamte Versicherungsportfolio zu stellen, schreibt Dr. Mark Wilhelm in seinem Gastbeitrag für Herbert Frommes Versicherungsmonitor.

Den vollständigen Text finden Sie unter www.versicherungsmonitor.de  (kostenpflichtiges Abo erforderlich und empfehlenswert). 

 

7 Juli 2020

„Kardinalpflichtverletzung“ des Vorstands – Einfallstor für die Deckungsablehnung in der D&O-Versicherung?

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 06/20  

In der D&O-Versicherung ist der Ausschluss von Haftpflichtansprüchen, die auf einer vermeintlich wissentlichen Pflichtverletzung des Vorstands (beziehungsweise Geschäftsführers) beruhen, das schärfste Schwert des Versicherers zur Ablehnung seiner Deckung. 

Welche Rolle der Begriff der Kardinalpflicht dabei spielt, erläutert Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier als PDF zu öffnen).

 

29 Juni 2020

„Vermutlich war eine solche Auslegung der Bedingungen vor der Corona-Krise den Vertretern genauso unbekannt wie den Versicherungsnehmern“

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor und procontra online zu einem möglichen Beratungsverschulden der Allianz Versicherung und ihrer Vertreter in der Betriebsschließungsversicherung.

[...] Aus Sicht der Allianz greift ihre Police nicht, wenn ein Betrieb aus generalpräventiven Gründen schließen muss, also ohne konkreten Krankheitsfall. Da jedoch während des Lockdowns die allermeisten Restaurants und Gaststätten rein präventiv schließen mussten, sind ihre umsatzfreien Woche nicht versichert. Der Rechtsanwalt Mark Wilhelm sieht das anders: In den Vertragsbedingungen und den ihm vorliegenden Beratungsprotokollen sei das Thema Generalprävention in keinem Satz erwähnt worden.

Er kritisiert das Argument der Allianz, das Virus Covid-19 finde sich nicht explizit in den Vertragsbedingungen. Wilhelm beruft sich hierbei auf das mehrmals in den Verträgen erwähnte Infektionsschutzgesetz. Dass das Gesetz im Falle einer Pandemie keine Rolle spiele, sei in den Unterlagen nicht festgehalten. Es sei allein die aktuelle Fassung dieses Gesetzes ausschlaggebend für den Deckungsanspruch, nicht etwa eine womöglich veraltete Liste mit einzelnen Krankheiten, bei denen die Police greift. „In keiner der uns vorliegenden Beratungsdokumentationen findet sich der Hinweis, dass die im Vertrag aufgelisteten Krankheiten abschließend zu verstehen sind“, sagt Wilhelm. [...]

Den vollständigen Bericht des Versicherungsmonitors vom 29. Juni 2020 finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich und empfehlenswert). Auch das Nachrichtenportal procontra berichtete. 

 

26 Juni 2020

Fünf WILHELM-Anwälte unter den "Besten Anwälten Deutschlands" des Handelsblatts

Erstmals führt das Handelsblatt alle Partner unserer Sozietät in ihrem Ranking der führenden Wirtschaftsanwälte.

Neben Dr. Mark Wilhelm (Versicherungsrecht), Lars Winkler (Litigation) und Felix Schaefer (M&A), die wie in der Vergangenheit auch 2020 diese Auszeichnung erhielten, zählen nun auch Dr. Fabian Herdter und Dr. Andreas Shell (beide Versicherungsrecht) zu "Deutschlands Besten Anwälten", dem einmal jährlich erscheinenden Ranking der führenden Rechtsanwälte.

Das Ranking basiert auf Empfehlungen und Online-Votings unter Wettbewerbern und Inhouse-Juristen. Insgesamt umfasst das Ranking 7.200 Rechtsanwälte aus rund 80 Rechtsgebieten.

 

19 Juni 2020

Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Tobias Wessel in Versicherungspraxis 06/2020  

Die Corona-Krise rückt ein weitgehend unbeachtetes Versicherungsprodukt in den Fokus: die Betriebsschließungsversicherung. Zur Frage, ob Betriebsschließungsversicherer in der gegenwärtigen Situation leistungspflichtig sind, ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern ein öffentlicher Streit zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern, Maklern, Juristen und der Politik entbrannt. Jetzt liegen erste Urteile in Frankreich und Deutschland vor.

Dr. Mark Wilhelm und Tobias Wessel geben einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der rechtlichen Diskussion (Beitrag hier zum Download).

 

5 Juni 2020

"Im Auftrag eines Großteils der von uns vertretenen Kunden reichen wir gegenwärtig Klagen ein"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor, dem Versicherungsjournal und dem Versicherungsboten, die von der anhaltenden Weigerung der Haftpflichtkasse berichten, Schäden aus Betriebsschließungen zu kompensieren. 

Die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte aus Düsseldorf kritisiert insbesondere das Verhalten der Haftpflichtkasse Darmstadt in dem Betriebsschließungsstreit. Anfang März hatte der Versicherer auf seiner Homepage noch mitgeteilt, dass Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus in seinen Bedingungen mitversichert sind. Diese Aussage hätten auch verschiedene Sachbearbeiter der Haftpflichtkasse gegenüber Versicherungsmaklern wiederholt. Jetzt habe die Kommunikation des Versicherers um 180 Grad gedreht, kritisiert die Kanzlei. Die Aussage sei inzwischen von der Seite verschwunden, bereits über Makler angekündigter Versicherungsschutz wurde versagt. Gespräche lehne der Versicherer ab – und verweise stattdessen auf den bayerischen Kompromiss, an dem die Gesellschaft mitgewirkt hat.

Rund 50 der 500 Gastronomen und Hoteliers, die Wilhelm Rechtsanwälte mittlerweile vertritt, sind Kunden der Haftpflichtkasse. „Im Auftrag eines Großteils der von uns vertretenen Kunden reichen wir gegenwärtig Klagen ein“, so Managing Partner Mark Wilhelm. „Die Aussagen der Haftpflichtkasse zu Beginn der Corona-Krise werden wir vor Gericht bringen. Wir sehen gute Erfolgsaussichten für die Versicherungsnehmer.“

Den vollständigen Bericht finden Sie unter www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abonnement erforderlich und empfehlenswert).

Auch das Versicherungsjournal berichtet entsprechend (hier abrufbar). Den Bericht des Versicherungsboten finden Sie hier.

 

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