Aktuelles

Aktuelles

16 Oktober 2015

„Kassen müssen im Zweifel Strafantrag stellen“

Bernd Guntermann gegenüber dem Branchennachrichtendienst apotheke-adhoc zur Rolle der Sozialversicherungsträger in der geplanten Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

[...] „Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für Sozialversicherungsträger aus gutem Grund ein explizites Antragsrecht vor“, so Guntermann. Schließlich seien es in der Regel Kranken- und Pflegekassen, die die Folgen von Korruption im Gesundheitswesen in Form höherer Kosten zu tragen hätten. Zudem seien die Strafverfolgungsbehörden auf die Mitwirkung der Sozialversicherungsträger angewiesen. Denn diesen lägen Daten vor, aus denen sich ein Anfangsverdacht auf Unregelmäßigkeiten ergeben könne, so der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt. [...]

Den vollständigen Bericht finden Sie online unter www.apotheke-adhoc.de

 

14 Oktober 2015

UK Insurance Act 2015: Mangelnde Kenntnis über Neuregelungen gefährdet Versicherungsschutz

Die aktuelle Reform des englischen Versicherungsrechts kann Folgen für den Versicherungsschutz deutscher Konzerne haben.

Darauf weisen die Autoren eines deutschsprachigen Überblicks über den UK Insurance Act 2015 hin. Den gemeinsamen Leitfaden veröffentlichten die drei versicherungsrechtlich spezialisierten Sozietäten Wilhelm Rechtsanwälte (Düsseldorf), Covington & Burling (London) und Grenier Avocats (Paris).

Der UK Insurance Act 2015 tritt am 12. August 2016 in Kraft und stellt die erste wesentliche Reform des englischen Versicherungsrechts seit mehr als einhundert Jahren dar. Im Fokus stehen dabei Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, die Folgen von Pflichtverletzungen und die Rechtsmittel des Versicherers. Auch Industrieversicherungsnehmer von außerhalb des Vereinigten Königreichs können von den Neuregelungen betroffen sein, beispielsweise wenn sie über den Londoner Markt Versicherungsschutz einkaufen, wie mittlerweile auch unter deutschen Konzernen regelmäßig üblich.

„Die Reform des englischen Versicherungsrechts bringt für Versicherungsnehmer mehr Vor- als Nachteile. Allerdings müssen Unternehmen die neuen Vorschriften, insbesondere ihre Anzeigepflichten betreffend, genau kennen und einhalten. Sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz“, sagt Dr. Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner bei Wilhelm Rechtsanwälte.

Zudem könnten Versicherer vertraglich von vielen versicherungsnehmerfreundlichen Neuregelungen abweichen. „Das ist insbesondere für ausländische Versicherungsnehmer, die ihre neuen Rechte nicht kennen, eine Gefahr und kann zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer führen“, erklärt Dr. Mark Wilhelm.

Die Autoren des Leitfadens ziehen für ein besseres Verständnis Vergleiche der geänderten englischen Regelungen mit der deutschen und französischen Rechtslage. Die Veröffentlichung stellen Wilhelm Rechtsanwälte, Covington & Burling sowie Grenier Avocats auf Deutsch (unter untenstehendem Link) sowie auf Englisch und Französisch (auf Anfrage) zur Verfügung.

 

12 Oktober 2015

"Neue Vorschriften kennen und einhalten"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zu Fallstricken für deutsche Unternehmen auf dem englischen Versicherungsmarkt nach dem UK Insurance Act.

[...] Beobachter sind sich einig, dass bei der Reform des englischen Versicherungsrechts die Vorteile für die Versicherungsnehmer überwiegen. Vorsicht ist dennoch geboten. “Unternehmen müssen die neuen Vorschriften, insbesondere ihre Anzeigepflichten betreffend, genau kennen und einhalten. Sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz“, sagt Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte. [...]

Den vollständigen (kostenpflichtigen) Beitrag finden Sie online auf Versicherungsmonitor.de

 

28 September 2015

"Bei nicht nachbesserungsfähigem Mangel haben Kunden ein Rückgaberecht"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem ZDF zu den Rechten von Kunden im Zusammenhang mit der Abgasproblematik eines deutschen Automobilherstellers.

Den vollständigen Video-Beitrag aus dem ZDF heute journal vom 28. September 2015 finden Sie unter untenstehendem Link im Stream.

 

 

28 August 2015

"Projektgesellschaft gewinnt mit Wilhelm Sachversicherungsfall"

Der Branchennachrichtendienst JUVE berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen zur Montageversicherung.

Die vollständige Nachricht finden Sie auf www.juve.de

 

5 August 2015

Wilhelm Rechtsanwälte und TPS GmbH starten Fallmanagement-Plattform C-SAR

Neue Software ermöglicht Krisenstäben schnelle Reaktion auf kritischen Situationen – vom Großbrand über die Erpressung bis hin zum Produktrückruf.

Mithilfe von C-SAR (Case - Strategy And Response) können sich unternehmensinterne Teams und externe Experten ohne Zeitverlust vernetzen und so koordiniert Lösungen entwickeln und umsetzen. Die browserbasierte Software dient unter anderem als Plattform zur Maßnahmenplanung und -organisation sowie zum Informationsaustausch durch ein Alert-System und einen zentralen Datenraum.

Über C-SAR haben Mandanten Zugriff auf einen Pool ausgewählter Fachleute unterschiedlicher Disziplinen, vom technischen Schadenmanagement über Krisen- und Kriminalpsychologie bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit.

Die Entwicklung der Software haben TPS und Wilhelm auf Basis ihrer jeweiligen Erfahrungen in der Lösung kritischer Situationen initiiert und begleitet. C-SAR ist deshalb abgestimmt auf die Anforderungen zeitkritischer Teamarbeit: intuitiv bedienbar, infrastrukturunabhängig und sicher.

Weitere Informationen finden Sie unter: c-sar.expert. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

17 Juni 2015

Wilhelm verstärkt Corporate-Praxis mit Felix Schaefer - Dr. Fabian Herdter zum Partner ernannt

Rechtsanwalt Felix Schaefer (44) wird zum 1. Juli 2015 neuer Partner am Düsseldorfer Standort der Sozietät Wilhelm. Er verantwortet zukünftig die gesellschaftsrechtliche Praxis bei Wilhelm Rechtsanwälte.

Schaefer bringt bei Wilhelm seine langjährige Erfahrung als Berater von Unternehmen in kritischen Situationen ein. Er verfügt über besondere Expertise in der Insolvenz- und Restrukturierungsberatung. Vor seinem Wechsel zu Wilhelm war Schaefer mehrere Jahre als Partner für eine internationale Kanzlei in den Bereichen Gesellschafts-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig.

Bereits zum 1. Juni 2015 ernannte die Sozietät Wilhelm den Versicherungs- und Haftungsrechtler Dr. Fabian Herdter (38) zum Partner. Herdter ist seit September 2012 für Wilhelm Rechtsanwälte tätig und berät Mandanten insbesondere zu Fragen der D&O-Versicherung und Organhaftung sowie zur Vertrauensschadenversicherung.

„Wir freuen uns, Felix Schaefer als erfahrenen Corporate-Partner zu gewinnen und mit Fabian Herdter einen hochqualifizierten Kollegen in unsere Partnerreihe aufzunehmen“, erklärt Partner und Gründer Dr. Mark Wilhelm zu den personellen Veränderungen.

 

8 Juni 2015

"In den seltensten Fällen problemlos"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Handelsblatt zur Schadenregulierung in der D&O-Versicherung.

[...]  D&O-Versicherungen – die Abkürzung steht für Directors’ and Officers’ Liability Insurance – sind in börsennotierten Unternehmen seit Jahren Standard. Die Firmen sichern ihre Führungskräfte so gegen Schadensersatzansprüche ab. Allerdings gibt es immer wieder Streit, ob der Versicherungsschutz greift. "Die Regulierung ist in den seltensten Fällen problemlos", sagt der Versicherungsrechtler Mark Wilhelm aus Düsseldorf. "Denn D&O-Versicherungen leisten nicht bei wissentlichen Pflichtverletzungen, das ist deutlich weiter gefasst als vorsätzliches Handeln". Nicht nur rechtskräftig verurteilte Manager müssen den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen [...]

Den vollständigen Beitrag finden Sie auf Handelsblatt.com

 

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