Aktuelles

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4 Mai 2015

Chambers empfiehlt Wilhelm

Das Handbuch Chambers Europe 2015 listet Wilhelm Rechtsanwälte als eine der führenden Kanzleien im Versicherungsrecht.

Insbesondere die deckungsrechtliche Streitbeilegung in D&O-Fällen und bei grenzüberschreitenden Schäden hebt die Chambers-Redaktion als Kompetenz von Wilhelm Rechtsanwälte hervor.

Neben der Sozietät zeichnet das britische Handbuch in seiner diesjährigen Ausgabe Dr. Mark Wilhelm als einen der führenden Versicherungsrechtler Deutschlands aus.

Das Ranking von Chambers & Partners basiert auf Bewertungen durch Mandanten und Wettbewerber sowie einer Auswertung durch die Redaktion des renommierten britischen Verlags. Der vollständige Guide Chambers Europe 2015 ist hier abrufbar.

 

17 April 2015

Wilhelm Rechtsanwälte als Insurance Law Firm of the Year ausgezeichnet

Das britische Magazin Finance Monthly hat die Sozietät Wilhelm mit dem Law Award 2015 in zwei Kategorien ausgezeichnet.

Neben der Auszeichnung als Insurance Law Firm of the Year Germany erhielt Wilhelm Rechtsanwälte auch den Preis in der Kategorie Private Equity Law Firm of the Year Germany.

Mit den Finance Monthly Law Adwards werden jährlich führende Wirtschaftskanzleien in einer Vielzahl von Ländern weltweit ausgezeichnet. Die Auswahl der Kanzleien beruht auf der quantitativen Auswertung von Leserstimmen und einer qualitativen Gewichtung durch die Redaktion des britischen Finanzmagazins.

Die vollständige Publikation aller Gewinner finden Sie hier.

 

26 Januar 2015

Wilhelm ist Partner der DVS-Veranstaltung "Schadenregulierung - quo vadis?"

Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband und Wilhelm Rechtsanwälte laden ein zur Diskussion über aktuelle Trends in der Regulierung industrieller Großschäden am 4. März 2015 in Köln.

Ein Schadenfall wird schnell zur "Stunde der Wahrheit", denn bei der Schadenregulierung zeigt sich, ob zwischen den Beteiligten eine Partnerschaft besteht. Beim Versicherungsnehmer entsteht häufig der Eindruck, dass der Versicherer in erster Linie nach Ausschlusstatbeständen sucht. Aber auch ein falsches Schadenmanagement des versicherten Unternehmens kann den Versicherungsanspruch gefährden. Auseinandersetzungen in der Schadenregulierung nehmen zu.

Gemeinsam diskutieren Vertreter der versicherten Unternehmen und Industrieversicherungsexperten kritische Fragen in der Regulierung von komplexen Schadenfällen - vom Betriebsunterbrechungsschaden bis hin zum D&O-Fall.

Das vollständige Programm und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

 

5 Januar 2015

Wilhelm ist Partner der EUROFORUM Haftpflicht 2015

Die Sozietät Wilhelm unterstützt die EUROFORUM Jahrestagung Haftpflicht am 22. und 23. Januar 2015

Auf dem Programm der renommierten Branchenveranstaltung stehen Jahr neben D&O-Versicherung Themen wie Cyber-Risiken, internationale Versicherungsprogramme und Compliance. Dr. Mark Wilhelm moderiert im Rahmen der Veranstaltung eine Podiumsdiskussion zum Thema Versicherungscompliance und Managerhaftung.

Wie auf der vergangenen Jahrestagung Haftpflicht ist Wilhelm Rechtsanwälte auch 2015 wieder Gastgeber des Get-Togethers am ersten Konferenztag.

Anmeldungen über unsere Sozietät erhalten 20% Ermäßigung auf den Teilnahmepreis. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Christoph Manke (christoph.manke@wilhelm-rae.de, Tel: 0211 . 68 77 46-54).

Weitere Informationen finden Sie in untenstehender Einladung zum Download sowie unter dem angegebenen Link.

 

26 November 2014

Legal 500 empfiehlt Wilhelm Rechtsanwälte

Die aktuelle Ausgabe des Handbuchs Legal 500 Deutschland nennt die Sozietät Wilhelm als eine der führenden Kanzleien im Bereich Versicherungsrecht (Streitbeilegung) in Deutschland.

Das Ranking von Legal 500 basiert auf der Befragung von rund 14.000 Mandanten und Wettbewerbern sowie den Marktanalysen der Redaktion. Legal 500 gilt als eines der renommiertesten internationalen Anwaltsrankings. Das Ranking für Versicherungsrecht (Streitbeilegung) im deutschen Markt erschien in diesem Jahr zum ersten Mal.

Eine vollständige Übersicht über das Ranking und die Empfehlung unserer Sozietät finden Sie hier.

 

27 Oktober 2014

JUVE empfiehlt "beeindruckendes Wilhelm-Team"

Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien führt Wilhelm Rechtsanwälte auch 2014/15 unter den häufig empfohlenen Kanzleien im Versicherungsrecht.

In der Begründung von JUVE heißt es, Wilhelm habe "sich äußerst erfolgreich auf die versicherungsspezifische Beratung von Großkonzernen und die Abwehr von D&O-Haftungsklagen spezialisiert". Die Sozietät verfüge über einen treuen Stamm von Mandanten, "die mehrfach die 'großartige Expertise' sowie die 'enge persönliche Begleitung' durch Wilhelm selbst und das 'beeindruckende Team' loben."

Das renommierte JUVE-Ranking basiert auf der Befragung von Mandanten und Wettbewerbern und wird einmal jährlich veröffentlicht. 2011 zeichnete JUVE die Sozietät Wilhelm als "Kanzlei des Jahres für Versicherungsrecht" aus.

Das vollständige Ranking für Versicherungsrecht finden Sie hier.

 

30 September 2014

"Zahl der Auseinandersetzungen nach Sachschäden steigt"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Entwicklung der Regulierungspraxis in der Industrieversicherung.

"In der Vergangenheit wurden wir vielleicht einmal im Jahr bei einem Sachschaden zu Rate gezogen", berichtet Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf. "Heute machen wir damit 40 Prozent unseres Umsatzes im Bereich Versicherungen."  Komplexe Haftpflichtfälle haben zwar weiterhin den  größeren Anteil seiner Mandate, doch die vermeintlich einfacheren Eigenschäden holen auf. "Heute kommen die Versicherten oft schon nach dem Schaden zu uns, nicht erst nach der Regulierung."

Den vollständigen Artikel der FAZ vom 30. September 2014 übersenden wir Ihnen gern auf Anfrage.

 

9 September 2014

"Versicherer könnten sich Schäden vom Fahrer erstatten lassen"

Dr. Fabian Herdter gegenüber der Wirtschaftswoche zu Fragen des Versicherungsschutzes von Fahrern und Fahrgästen des Taxikonkurrenten Uber.

Ob das Frankfurter Urteil den Versicherungsschutz beschneidet, wollte Uber nicht kommentieren. So oder so gilt: Fahrgäste von Uber sind versichert. „Ein Geschädigter hat immer einen Anspruch gegen die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt Fabian Herdter, Experte für Versicherungsrecht bei der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm.

Ein Uber-Fahrer ist allerdings in einer heiklen Position: „Der Haftpflichtversicherer könnte mit Hinweis auf eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs versuchen, einen Schaden vom Fahrer erstatten zu lassen“, so Herdter. „Dann soll die Versicherung von Uber greifen.“ Ungeklärt sei aber, ob diese auch Vollkaskoschäden abdecke.

Den vollständigen Beitrag aus der Wirtschaftswoche 37/2014 vom 8. September 2014 finden Sie online unter wiwo.de.

 

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