„Bei vielen Versicherern gehört das Verzögern schon zum Geschäftsmodell.“
„Bei vielen Versicherern gehört das Verzögern schon zum Geschäftsmodell.“
Dr. Mark Wilhelm berichtet in der WirtschaftsWoche über die Prozessführung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
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[...] Für Versicherungsrechtler Mark Wilhelm ist der Fall eindeutig: Die Produktionshalle des Leiterplattenherstellers Unimicron im niederrheinischen Geldern war im Dezember 2016 aus ungeklärter Ursache abgebrannt. Die Versicherungen müssten für den Schaden von insgesamt 100 Millionen Euro aufkommen. Doch auch nach Jahren der Bemühung war Wilhelm, der vom taiwanischen Konzern mit dem Fall beauftragt wurde, noch nicht am Ziel. Zwar hatte der Hauptversicherer Allianz seinen Anteil von 50 Millionen Euro überwiesen, doch die beiden anderen sträubten sich. Nach endlosen Schriftwechseln und Telefonaten zog Wilhelm für Unimicron im Jahr 2021 vor Gericht.
Zum Glück hatten er und sein Team, zu dem auch Prozessführungsspezialisten gehören, für diesen Fall vorgesorgt: Zwei von einander unabhängige Sachverständige untersuchten keine 48 Stunden nach dem Brand die Trümmer, dokumentierten den Zustand der abgebrannten Maschinen. Ihr beider Ergebnis: kein Fremdverschulden. „Jahre später ist vieles nicht mehr rekonstruierbar, und das ginge zulasten des versicherten Unternehmens“, sagt Wilhelm. [...]
Den vollständigen Bericht lesen Sie online unter www.wiwo.de
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