„Das kann die Produkthaftpflicht-Versicherer empfindlich treffen“

Dr. Mark Wilhelm kommentiert gegenüber dem Versicherungsjournal die geplante Produkthaftungsreform und die Konsequenzen des neuen Verbandsklagerechts.

[...] Das neue Verbandsklagerecht könnte für Haftpflichtversicherer eine Schadenlawine auslösen. „Jetzt können Kunden, die wegen eines defekten Produktes Schadenersatz verlangen, sich ganz leicht über eine Verbandsklage an einem Verfahren beteiligen.“ Das sagte Dr. Mark Wilhelm von der Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB auf dem MCC-Kongress „innovatives Schadenmanagement 2023“.

Einzelklagen, die mit hohen Hürden versehen sind, seien nicht mehr notwendig. Schon ab 50 Betroffenen ist eine Verbandsklage möglich. Zudem sei die frühere Grenze eines Mindestschadenbetrags von 500 Euro gefallen. „Eine Klage ist somit theoretisch schon ab fünf Euro Schaden möglich“, sagte Wilhelm. Sind Massenprodukte, wie Haushalts- oder Kommunikationsgeräte betroffen, können die Schadenforderungen schnell in die Millionenhöhe gehen.

„Das kann die Produkthaftpflicht-Versicherer empfindlich treffen“, so Wilhelm. Noch sei die Verbandsklage, die erst seit dem 13. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, kaum bekannt. „Das kann sich aber schnell ändern, wenn erste Verfahren öffentlich Furore machen“, so Wilhelm. [...]

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