„Diesen Vorschlag so umzusetzen halte ich für sehr schwierig“

Dr. Friedrich Isenbart gegenüber dem Handelsblatt zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums einer Startup-Mindestinsvestitionsquote in der Altersvorsorge.

[...] Die reflexartige Abneigung der Versicherer gegen Vorschriften aus Berlin mag nicht überraschen. Doch auch Juristen hegen Zweifel an Habecks Plan. „Diesen Vorschlag so umzusetzen halte ich für sehr schwierig“, sagte der Versicherungsrechtler Friedrich Isenbart von der Kanzlei Wilhelm.

„Bisher lautet die Vorgabe, dass man eben nicht zu risikobehaftet investieren darf“, so Isenbart. Ohne vorherige Anpassung des europäischen Regelwerks riskiere Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Das Wirtschaftsministerium ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet. [...]

Den vollständigen Bericht lesen Sie unter www.handelsblatt.com 

Beitrag teilen:

Mehr Aktuelles

Blog

BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer

Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.