„Für eine Berufung gibt es eigentlich keinen Spielraum“ - LG Kleve urteilt in Unimicron-Prozess zum Sachverständigenverfahren
„Für eine Berufung gibt es eigentlich keinen Spielraum“ - LG Kleve urteilt in Unimicron-Prozess zum Sachverständigenverfahren
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zur Entscheidung des LG Kleve im Fall Unimicron gegen Axa und Gothaer.
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Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zur Entscheidung des LG Kleve im Fall Unimicron gegen Axa und Gothaer.
[...] Der daraufhin von Unimicron angestrengten Klage gab das LG Kleve statt: „Die Feststellungen der Sachverständigen binden grundsätzlich die Beklagten“, so die Richter. Es obliege nicht dem Versicherungsnehmer, die Richtigkeit der gutachterlichen Feststellungen zu beweisen. „Nach der Konzeption des § 15 AFB (vgl. auch § 84 VVG) hat derjenige die fehlende Bindungswirkung zu beweisen, der sich auf diese beruft.“ Ein Urkundenverfahren, welches Unimicron eingeleitet hatte, sei unter diesen Voraussetzungen zulässig.
Auch hindere die Führungsklausel des Versicherungsvertrags den Versicherungsnehmer nicht daran, direkt gegen Mitversicherer innerhalb eines Konsortiums einen Prozess zu führen, wenn der führende Versicherer anstandslos regulierte, urteilt das LG Kleve. „Wir freuen uns, dass das Gericht alle offenen Fragen so klar adressiert hat“, sagte Rechtanwalt Mark Wilhelm. Die Versicherer dürften seiner Ansicht nach keine großen Erfolgschancen haben, sollten sie in Berufung gehen. „Dafür gibt es eigentlich keinen Spielraum“, sagte er dem Versicherungsmonitor. [...]
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abo erforderlich).
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