„Natürlich kann das Covid-19-Virus in den Policen nicht genannt werden"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Handelsblatt  zur Frage, ob das Corona-Virus explizit in Versicherungsbedingungen genannt sein muss, damit Deckung besteht. 

[...] Juristen wie der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm, der im Internet zu Klagen gegen die Versicherer aufgerufen hat, halten diese Begründung für unhaltbar. „Natürlich kann das Covid-19-Virus in den Policen nicht genannt werden, schließlich kannte
es bis vor wenigen Monaten noch niemand“, sagt Wilhelm, der viele Gastronomen berät. Auch Gawlitta gehört zu seinen Mandanten. [...]

Den vollständigen Artikel aus dem Handelsblatt vom 12. Mai 2020 finden Sie online unter www.handelsblatt.com (Abo erforderlich)

Beitrag teilen:

Mehr Aktuelles

Vorträge

Wenn der Cyberschaden zum D&O-Fall wird

Lehnt der Cyberversicherer die Deckung eines Cyberschadens ab, so kann schnell die Haftung eines Managers im Raums stehen. Petra Ruf und Dr. David Ulrich zeigten in ihrem Vortrag auf, unter welchen Bedingungen ein Cyberschaden unter der D&O-Versicherung gedeckt sein kann.