„Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“
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Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zu den Haftungsregeln für das Management in Deutschland.
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Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zu den Haftungsregeln für das Management in Deutschland.
[...] Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm, sieht darin ein aufkommendes Problem. Wenn Versicherer ahnen, dass die Deckungssumme nicht ausreicht, könnten sie das Verteilungsverfahren anwenden, bei dem etwa Abwehrkosten nur noch anteilig übernommen werden.
Nach Ansicht der Referenten empfiehlt es sich für einen solchen Fall eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen. „Sie kann die Deckungslücke schließen, die bei einer Unternehmens-D&O auftreten kann“, erklärte Hendricks. Die Politik könnte die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung hierzulande noch verbessern, sind die Experten überzeugt. „Ich würde mir wünschen, dass auch Leitungstätigkeiten genauso wie Wirtschaftsprüfertätigkeiten oder andere Berufsstände mit Haftungsbeschränkungen arbeiten“, sagte Maklerin Koch. Das würde die aktuelle Lage entschärfen, glaubt sie.
Anwalt Wilhelm hat einen anderen Vorschlag. Er ist der Ansicht, dass das Haftungssystem in Deutschland zu streng ist. „Unternehmerische Freiheiten und Managemententscheidungen werden dadurch behindert und sind nicht mehr produktiv“, betonte er. Wilhelm findet es zwar richtig, Fehler zu bestrafen, er hält die aktuelle Hürde aber für zu gering. Dass bereits leicht fahrlässige Handlungen Gegenstand von gerichtlichen Verfahren sind, sei nicht sinnvoll. „Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“ [...]
Den vollständigen Bericht zur Veranstaltung "Breakfast Briefing: D&O aus Sicht der Betroffenen" finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)
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