WILHELM erstreitet wegweisendes BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung
WILHELM erstreitet wegweisendes BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung
BGH stellt sich auf Seite der Versicherungsnehmer: BSV-Verträge ohne Liste von Krankheiten und Erregern greifen im Corona-Lockdown. Ansprüche bestehen für Schließungen ab Aufnahme des Corona-Virus in das IfSG Ende Mai 2020.
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Gastronomen und Hoteliers, deren Betriebe während der Corona-Lockdowns geschlossen waren, haben in einigen Fällen Anspruch auf Entschädigung aus ihrer Betriebsschließungsversicherung. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in einem von WILHELM betriebenen Verfahren eines Hoteliers aus Niedersachsen gegen seinen Versicherer (Urteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21) und bestätigte damit die Vorinstanz des OLG Celle (Urteil vom 18.11.2021 - 8 U 123/21).
Anders als in den bisher vor dem BGH verhandelten Betriebsschließungsfällen enthalten die Versicherungsbedingungen unseres Klägers keine Liste von Krankheiten und Erregern, sondern verweisen auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Wortlaut der Klausel („Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger“) sei als dynamischer Verweis auf die jeweils zum Zeitpunkt der Betriebsschließung im IfSG aufgeführten Krankheiten und Erreger zu verstehen, befanden die Karlsruher Richter. Da das Corona-Virus am 23. Mai 2020 in das IfSG aufgenommen wurde, bestehe ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz für Corona-bedingte Betriebsschließungen. Das betrifft insbesondere den Lockdown ab November 2020.
„Wir freuen uns, dass wir mit einem Zug durch alle Instanzen die Interessen der Versicherten durchsetzen konnten. Corona-bedingte Schließungen können – anders als von vielen Versicherern behauptet – also doch von der Betriebsschließungsversicherung gedeckt sein. Damit konnten wir zumindest einem Teil der versicherten Gastronomen und Hoteliers in Deutschland helfen“, kommentiert Dr. Mark Wilhelm das Urteil. Die Sozietät WILHELM hatte mehr als eintausend Versicherungsnehmer in Fragen der BSV beraten und mehrere hundert Prozesse geführt.
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